Gas-Umlage: Was war der Plan? –
💰 Die Gas-Umlage sollte ab 1. Oktober 2022 gelten und war auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. 📫 Grundsätzlich sollte die Gas-Umlage für alle Haushalte und Unternehmen gelten, die Erdgas beziehen. Sie wäre als Aufschlag auf der Gas-Rechnung erschienen. Damit wollte die Bundesregierung die Zusatz-Kosten auf möglichst viele Schultern verteilen. 📆 Die Umlage wäre auf eineinhalb Jahre befristet gewesen. Das Ende war zum 31. März 2024 festgesetzt.
Wie hoch ist die Umlage für Gas?
So teuer wird die Gasumlage für Sie Die Gasumlage soll Unternehmen entlasten, die wegen der gedrosselten Lieferungen aus Russland anderswo für viel Geld Gas einkaufen müssen, um ihre Verträge zu erfüllen (Foto: IMAGO/Steinach) Nun ist es raus: Die Gasumlage belastet Verbraucher ab Oktober um 2,419 Cent pro Kilowattstunde.
- Das verteuert den Bezug von Gas weiter.
- Um wie viel und was es sonst noch zu wissen gibt, lesen Sie hier.
- Um die Versorgungssicherheit im kommenden Herbst und Winter zu gewährleisten, müssen alle Marktmechanismen des Gasmarkts sowie die Lieferketten so lange wie möglich aufrechterhalten werden, um Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern.
Zu diesem Zweck schafft die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Gasimporteure ab Oktober 2022 für die zusätzlichen Kosten zur Beschaffung von Ersatzgas einen finanziellen Ausgleich erhalten können, und das für einen begrenzten Zeitraum. Bis Ende September müssen die Unternehmen die höheren Kosten jedoch alleine tragen.
- Um den Ausgleich zu finanzieren, wird ein Großteil der Zusatzkosten für das Ersatzgas ab Oktober über die sogenannte Gasumlage von 2,419 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf möglichst viele Schultern verteilt – zunächst auf die der Energieversorger.
- Diese geben die Umlage dann an die Endverbraucher weiter.
Auch Kunden von Unternehmen, welche vorerst auf die Umlage verzichten, müssen diese zahlen. Aber: Je mehr Unternehmen auf die Inanspruchnahme der Umlage verzichten, desto niedriger dürfte diese ausfallen. Der Mechanismus ist zeitlich bis zum 1. April 2024 befristet.
- Die Umlage wird monatlich abgerechnet.
- Sie kann alle drei Monate angepasst werden.
- Soweit der Plan, nun zur Praxis.
- Wie teuer wird es jetzt für Verbraucher? Teuer.
- Wobei noch nicht klar ist, ob auf die Zulage auch noch Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig wird.
- Die Bundesregierung hat sich dafür ausgesprochen, die Umlage von der Mehrwertsteuer zu befreien – entgegen europarechtlichen Bestimmungen.
Für die unterschiedlichen Haushalte würde sich eine Gasumlage von 2,419 Cent inklusive Mehrwertsteuer nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox wie folgt auswirken:
Single-Haushalt (5000 kWh Gas pro Jahr): 143,90 Euro Mehrkosten pro JahrPärchen-Haushalt (12.000 kWh Gas pro Jahr): 345,40 Euro Mehrkosten pro JahrFamilie (20.000 kWh Gas pro Jahr): 576 Euro Mehrkosten pro Jahr
Die jährlichen Gaskosten für den Musterhaushalt (20.000 kWh) belaufen sich im August 2022 auf durchschnittlich 3568 Euro. Mit Einführung der Gasumlage steigen die Kosten um 576 Euro auf 4144 Euro an. Das entspricht einer Mehrbelastung von 16 Prozent. Neben der Gasumlage kommen auf Verbraucher weiter steigende Kosten zu: Für August, September und Oktober haben örtliche Gasgrundversorger 166 Preiserhöhungen um durchschnittlich 47,7 Prozent angekündigt.
Das entspricht Mehrkosten von rund 914 Euro im Jahr. Die Gasumlage ist hier noch nicht einmal berücksichtigt. Die Versorger reichen damit die hohen Einkaufspreise an ihre Kunden durch. So sind die Einfuhrpreise für Erdgas, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gemessen werden, auf Jahressicht um gut 200 Prozent gestiegen.
An den Spotmärkten, wo Gas kurzfristig gehandelt wird, haben sich die Preise für Erdgas in den letzten zwölf Monaten mehr als versiebenfacht. Wann wird die Umlage erstmals auf der Rechnung des Kunden sichtbar? Die Umlage gilt ab dem 1. Oktober 2022. Sie wird aber nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar werden, sondern mit etwas Zeitverzug, denn es gibt aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von 4 bis 6 Wochen, die eingehalten werden müssen.
- Daher wird die Umlage mit etwas Zeitverzug wahrscheinlich erstmals im November/Dezember auf den Rechnungen ausgewiesen.
- Sind auch Fernwärmekunden von der Umlage betroffen? Derzeit sind Fernwärmekunden nicht erfasst.
- Die Frage wird derzeit geprüft.
- Wer prüft die Berechnung der Zusatzkosten? Die Gasimporteure müssen die entstandenen Mehrbeschaffungskosten von einem Wirtschaftsprüfer oder weiteren in der Verordnung genannten Prüfern testieren lassen und nur diese tatsächlichen Mehrbeschaffungskosten können von den Gasimporteuren geltend gemacht werden.
Daneben hat die Bundesnetzagentur als unabhängige Behörde eine Überwachungsfunktion. Die Bundesregierung Regierung hat “zielgenaue Entlastungen” versprochen, besonders für jene, die wenig Geld haben und besonders unter den Preissteigerungen leiden. Welche genau – dazu gibt es noch keine Festlegungen.
Ist eine Entlastung der Gaskunden geplant? Ja, die Bundesregierung hat angesichts der hohen Preise bereits zwei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Jetzt werden weitere, zielgenaue Entlastungen folgen. Dabei ist es ihr besonders wichtig, jene zu unterstützen, die wenig Geld haben und daher besonders unter den Preissteigerungen leiden.
Zu den bislang vereinbarten, neuen Entlastungen gehört eine Reform des Wohngeldes und eine Einführung des Bürgergelds. Außerdem sollen die Kündigungsschutzregeln für Mietwohnungen und Energieverträge überprüft werden, sodass überforderten Mietern der Mietvertrag oder Energiekunden der Liefervertrag nicht gekündigt wird.
Wie hoch wird die Gasumlage?
Mit der Gasumlage will die Bundesregierung die Gas-Krise in Deutschland eindämmen. Ab dem 1. Oktober soll die Umlage 2,419 Cent je Kilowattstunde betragen. Wer zahlt die Gasumlage? Wie hoch wird die Gas-Umlage für Familien und Singles ? Ein Ratgeber mit Beispielen.
Der kommende Herbst und Winter kann für viele Deutsche finanziell sehr schwierig werden. Seit Monaten steigen die Gaspreise stark an. Nun hat Russland noch die Zufuhr durch die Pipeline North Stream I verringert. Dadurch wird der Gaspreis nochmal deutlich steigen. Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt: Das Gaspreisniveau für Haushalte hat im August einen neuen Rekord erreicht.
Im Jahresvergleich sind die durchschnittlichen Preise um rund 184 Prozent angestiegen. Die Kosten für Gas haben sich also verdreifacht. Und eine Ende ist noch nicht in Sicht.
Was kostet Gas ab Oktober?
Wie teuer wird es für Haushalte? – Ein Single-Haushalt mit einem Verbrauch von 4500 Kilowattstunden pro Jahr und bisherigen Kosten von 511,60 Euro (knapp 11 Cent pro Kilowattstunde) muss nun mit einer Mehrbelastung von 741 Euro (16,4 Cent pro Kilowattstunde) rechnen.
- Das ist ein Preisanstieg von 230 Euro oder 5 Cent pro Kilowattstunde.
- Für einen Drei-Personen-Haushalt entstehen durch Gasumlage und Preisanpassung Mehrkosten von durchschnittlich 1008 Euro pro Jahr.
- Noch heftiger ist die Preisanpassung bei Abschluss eines Neuvertrags.
- Im Schnitt fallen hier ab 1.
- Oktober bereits 34 Cent pro Kilowattstunde an.
Das macht bei einem Single-Haushalt Kosten in Höhe von 1530 Euro. Monatlich macht das Mehrkosten in Höhe von 127,50 Euro.
Mehr dazu lesen Sie hier: 500 Euro pro Monat! – Gas knackt nächste Preis-Hürde – Singles, Paare und Familien zahlen drauf
Was passiert wenn ich die Gasumlage nicht zahle?
4. Was passiert, wenn ich die Gasumlage nicht zahlen kann? – Einen besonderen Schutz für Verbraucher gibt es derzeit nicht. Bild: Bernd Weißbrod/dpa Grundsätzlich sind die Versorger nicht verpflichtet, die Gasumlage an ihre Kunden weiterzureichen. Doch es ist eher unwahrscheinlich, dass es Anbieter geben wird, die darauf verzichten.
- Das Kostenproblem kommt auch nicht nur durch die Gasumlage auf Verbraucher zu, sondern auch über zusätzliche Preiserhöhungen.
- Wer die Gasrechnung nicht mehr zahlen kann, kann wegen der Gasumlage nicht mit einem besonderen Schutz rechnen.
- Sind Sie mit zwei Abschlagszahlungen in Verzug, kann der Energieversorger bei Ihnen sperren.
Das geht aber nicht einfach so und schon gar nicht spontan: Erst muss Ihnen der Versorger eine Sperrandrohung vier Wochen vorher zukommen lassen. Eine weitere Sperrankündigung mit einer Frist von acht Tagen ist außerdem vorgeschrieben. Der Versorger ist zudem verpflichtet, Ihnen vorher eine Ratenzahlung anzubieten.
Ist die Gasumlage zulässig?
Weil die geplanten Regelungen für Kunden mit Festpreis-Verträgen rechtlich nicht zulässig sind, kann die Gasumlage offenbar nicht wie geplant auf den Weg gebracht werden. Die Verbracherzentrale wirft der Bundesregierung handwerkliche Mängel vor.
Auf was wird die Gasumlage erhoben?
Kann die Höhe der Umlage noch steigen? – Wie das Unternehmen Trading Hub Europe (THE), ein Zusammenschluss der Gasnetzbetreiber in Ratingen, heute bekannt gab, beträgt die Gasumlage für alle Verbraucher 2,419 Cent pro Kilowattstunde, Dieser Wert gilt wahrscheinlich nicht für die gesamte Periode, sondern kann jeweils nach drei Monaten entsprechend der Marktentwicklung angepasst werden.