Fragen Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch an – Datenschutz ist wichtig, weil wir mit seiner Hilfe vor Datenmissbrauch geschützt werden. Ein derartiger Schutz wird vor allem im Zusammenhang mit der Digitalisierung immer wichtiger. Datenschutz bezeichnet allgemein gesagt den ” Schutz von personenbezogenen Daten “.
- Er soll somit die Rechte eines Individuums in Bezug auf seine Daten schützen.
- Es kann schwerwiegende Folgen für Betroffene haben, wenn zum Beispiel die private E-Mail-Adresse bekannt wird, intime Details wie die eigene Krankheitsgeschichte oder private Gespräche in Form von Chatverläufen für jeden zugänglich gemacht oder sensible Bankdaten veröffentlicht werden.
Somit hat jede Person ein Interesse an dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten, Vor allem aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung hat der Datenschutz stark an Bedeutung gewonnen. Da durch das Surfverhalten Informationen über die Interessen von Nutzern gesammelt werden können, ist etwa die Erstellung eines umfassenden Nutzerprofils durch Dritte möglich geworden.
Was dient dem Datenschutz?
Was versteht man unter Datenschutz? Wozu braucht es Datenschutz? – Personendaten sind ein wertvolles Gut. Diese Aussage kann man zweifach verstehen: Einerseits sind sie es in materieller Hinsicht, weil die Unternehmen ein grosses wirtschaftliches Interesse daran haben.
Mit Hilfe möglichst vieler möglichst detaillierter Daten können die Unternehmen das Konsumverhalten der einzelnen Personen sehr genau nachzeichnen und etwa ihre Werbestrategien gezielt ausgestalten und umsetzen. Sie können ganze Persönlichkeitsprofile von Einzelpersonen zeichnen, d.h. sie können in Erfahrung bringen, welches Auto jemand fährt, welche Bücher er liest, welche Musik er hört, wie viel er für Kleider, Wohnung, Versicherungen oder Ferien ausgibt, welche Reiseziele er bevorzugt etc.
Auf diese Weise können die Konsumenten nach bestimmten Kriterien in Zielgruppen eingeteilt werden. Zudem können die Unternehmen in Erfahrung bringen, ob ein Kunde ein guter oder schlechter Zahler ist. All das geschieht wohlgemerkt zum grössten Teil, ohne das die meisten Menschen auch nur die geringste Ahnung davon haben.
Da kann es natürlich auch zu fragwürdigen Vorkommnissen oder gar zu Missbräuchen kommen, ohne dass man etwas dagegen tun kann, weil man ahnungslos ist. Personendaten sind also nicht nur in materieller, sondern auch in ideeller Hinsicht ein wertvolles Gut, weil es in einer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft nicht angeht, dass der Mensch nicht einmal mehr über eine minimale Kontrolle über die Verwendung von Daten, die ihn betreffen, verfügt.
Das so genannte informationelle Selbstbestimmungsrecht bildet einen wichtige Grundsatz unserer gesellschaftlichen Ordnung.D.h. jeder Mensch soll so weit wie nur möglich selber darüber bestimmen können, welche Informationen über ihn wann, wo und wem bekannt gegeben werden.
Das betrifft nicht nur die wirtschaftliche Seite; auch die staatlichen und gesundheitlichen Institutionen sind an Personendaten interessiert – man denke etwa an den Krieg gegen den internationalen Terrorismus oder gegen die organisierte Kriminalität, aber auch an die Anstrengungen, die Gesundheitskosten zu senken.
Vereinfacht ausgedrückt könnte man sagen: Das erste Ziel des Datenschutzes muss sein, das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu verteidigen. Diese Aufgabe ist nicht immer einfach, da es zum Teil auch legitime Interessen geben kann, die dieses Selbstbestimmungsrecht einschränken, so etwa bei polizeilichen Ermittlungen.
Der Datenschutz soll gewährleisten, dass in jedem Fall die Verhältnismässigkeit beachtet wird, das also immer nur so viele persönliche Daten wie nötig und so wenig persönliche Daten wie möglich gesammelt und bearbeitet werden, und dass man als betroffene Person auch die Möglichkeit hat, die Bearbeitung der Daten über sich so weit wie möglich zu kontrollieren und notfalls zu verhindern.
Daher ist es unabdingbar, dass man als betroffene Person über die Möglichkeit verfügt, von den Inhabern von Datensammlungen Rechenschaft darüber zu erhalten, welche Daten über einen bearbeitet werden. Zu diesem Zweck schreibt das Datenschutzgesetz ein Auskunftsrecht fest, das bei den Inhabern von Datensammlungen geltend gemacht werden kann.
Was würde ohne Datenschutz passieren?
Wie wäre eine Welt ohne Datenschutz? – Eine Welt ohne Datenschutz? So manch einer denkt da möglicherweise an den Roman “1984” von George Orwell. Doch dieses Stadium haben wir schon hinter uns gelassen. Wer sich eine Welt (fast) ohne Datenschutz anschauen möchte, der muss einfach nur schauen, wie es in den USA läuft:
Es ist selbstverständlich, dass Stellenbewerber dem potentiellen Arbeitgeber das Passwort für den Facebook-Account geben. Wenn man dann nicht mindestens 200 “seriöse” Freunde hat, dann hat man nicht die geringste Chance auf den Job. Möglicherweise sind die sozialen Netzwerke in den USA deswegen so erfolgreich. Das ehemalige Unternehmen “Choicepoint” kauft alles an personenbezogenen Daten, was irgendwie erlangt werden kann. Da die Daten nicht durch Gesetze geschützt sind, kauft man sie quasi “tonnenweise” ein. Aus diesen Daten werden umfangreichste Dossiers über US-Bürger erstellt (Gesundheitsdaten, Steuerdaten, Knöllchen,,) und für wenig Geld an beliebige interessierte Personen verkauft. Arbeitgeber und Vermieter werden sich freuen. Auf offiziellen US-Webseiten kann man verurteilte Sexualstraftäter suchen und sich deren Foto, Wohnort, KFZ-Kennzeichen etc. anschauen. Da sich diese Menschen nach 6 Wochen an einem Ort bei der Polizei melden müssen, wird dies sofort im Internet einzusehen sein. Die Nachbarn sorgen augenblicklich dafür, dass die ehemaligen Straftäter weiterziehen. Die Folge: Heerscharen von Verurteilten, die durch das Land vagabundieren und keinen festen Job und keine festen Freunde haben. Und die Folge davon: Straftaten! Siehe auch hier, Die Webseite www.rottenneighbor.com (inzwischen nicht mehr verfügbar) hatte das folgende Geschäftsmodell: Die Webseiten-Besucher konnten ihre Nachbarn auf beliebige Art filmen und beleidigen. Die Webseite lobte eine Belohnung von 1.000 $ aus für die lustigste Denunziation. Diese Webseite sollte auch in Deutschland freigeschaltet werden, aber die Aufsichtsbehörden haben sofort interveniert. Seit Edward Snowden wissen wir: Die Geheimdienste investieren Milliarden Dollar in die systematische Bespitzelung von Menschen. Eine unvorstellbare Vorratsdatenspeicherung belauscht alles, was irgendwie technisch möglich ist. Fremde Rechner werden infiziert und vermutlich werden Hard- und Software im Auftrag mit Hintertüren versehen. Die NSA läuft Amok, und die US-Gesellschaft schaut zu. (Möglicherweise werden Politiker weltweit ausspioniert und deren Fehlverhalten für politische Erpressung genutzt? Möglicherweise werden Unternehmen weltweit belauscht und deren Knowhow und Preise in Erfahrung gebracht?)
Diese Aufzählung könnte man ewig lang fortführen. Wir sehen: Es ist eine Gesellschaft denkbar, in der Datenschutz nicht existiert. Wo wir aufgrund von Daten (wahrheitsgemäß oder fingiert) für den Rest unseres Lebens vorverurteilt sind. Ohne einen gesetzlich zugesicherten Datenschutz werden wir weder Auskünfte erhalten, noch könnten wir die Daten berichtigen oder löschen lassen.
Was sind die Vor und Nachteile von Datenschutz?
DSGVO 21.01.2020 Lesezeit 3 Min. Lesezeit 1 Min. Seit Mai 2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – doch noch immer tun sich die meisten Unternehmen in Deutschland schwer damit. Statt Rechtssicherheit zu schaffen, verunsichern die neuen Regeln die Firmen, hinzu kommt ein hoher personeller und finanzieller Aufwand für die Umsetzung. Kernaussagen in Kürze:
Die Unternehmen in Deutschland tun sich schwer mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Rund 86 Prozent der vom IW befragten Unternehmen sagen, die DSGVO sei nicht vorteilhaft für ihre Wettbewerbsposition. Fast alle Unternehmen, die in der Verordnung Nachteile sehen, begründen das vor allem mit dem hohen Aufwand.
Zur detaillierten Fassung Mit der Datenschutz-Grundverordnung sind die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit harmonisiert worden. Das Ziel der DSGVO ist vor allem der Schutz der Verbraucher, die jetzt mehr Kontrolle darüber haben, was mit ihren Daten geschieht.
Für Unternehmen, die personenbezogene Daten speichern und verarbeiten, bedeutet das mehr Pflichten: Sie müssen dem Verbraucher die Art der Datenverarbeitung und die Dauer der Speicherung mitteilen, und meist müssen sie auch eine Einwilligung für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten einholen.
Die meisten Unternehmen sagen, dass die DSGVO nicht vorteilhaft für ihre Wettbewerbsposition ist. Trotz drohender Strafen hat die Wirtschaft in Deutschland die DSGVO bisher nur zögerlich angenommen. Laut dem Branchenverband Bitkom hatte 2019 lediglich ein Viertel der Unternehmen das Regelwerk vollständig umgesetzt.
Das IW wollte wissen, warum das so ist und hat die Unternehmen deshalb nach ihren Erfahrungen mit der DSGVO gefragt. Die wichtigsten Ergebnisse: Die Wettbewerbsposition. Theoretisch kann die DSGVO sowohl Wettbewerbsvorteile als auch -nachteile bringen. Von Vorteil ist sie zum Beispiel, wenn dadurch das Vertrauen in den Datenschutz gestärkt wird; von Nachteil ist sie unter anderem, wenn einem Unternehmen dadurch ein höherer Aufwand entsteht als der Konkurrenz.
Fragt man die Unternehmen, wie sie die Sache sehen, ist die Antwort eindeutig: Rund 86 Prozent der 862 befragten Unternehmen sagen, dass die DSGVO nicht vorteilhaft für ihre Wettbewerbsposition ist. Betrachtet man die einzelnen Branchen, fällt die starke Ablehnung der Industrie auf (Grafik): Fast 72 Prozent der Industrieunternehmen beantworten die Frage nach eventuellen Wettbewerbsvorteilen eindeutig mit „Nein”. Ein Grund für diese strikte Haltung ist wahrscheinlich, dass Industrieunternehmen eher mit maschinenbezogenen als mit personenbezogenen Daten arbeiten und deshalb von den Vorteilen der DSGVO nicht so stark profitieren. Für die Dienstleister trifft dieses Muster nicht zu – die Branche arbeitet mit vielen personenbezogenen Daten.
Wie wichtig ist Ihnen Datenschutz?
Die Wichtigkeit des Datenschutzes: Informationelle Selbstbestimmung – Im Grundrecht ist das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung verankert. So hat jeder Einzelne das Recht, eigenständig darüber zu entscheiden, ob seine personenbezogenen Daten verarbeitet und zu welchen Zwecken diese genutzt werden dürfen.
In Deutschland wird dieses Recht sowohl durch das BDSG, das Bundesdatenschutzgesetz, als auch die geschützt. In Unternehmen und Behörden tragen oft spezielle Datenschutzbeauftragte die Verantwortung dafür, dass die Vorgaben, welche die Datenschutzgesetze formulieren, im Alltag erfüllt werden. Dabei existieren grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Datenschutzbeauftragten.
Behördliche Datenschutzbeauftragte, beispielsweise der Landesdatenschutzbeauftragte, ist in dem jeweiligen Bundesland für den Datenschutz in den öffentlichen Stellen zuständig. Ebenfalls existiert ein Bundesdatenschutzbeauftragter. Dagegen handelt es sich bei betrieblichen Datenschutzbeauftragen um einen Mitarbeiter des Unternehmens oder um einen externen Experten, welcher dafür zuständig ist, dass der betriebliche Datenschutz fehlerfrei umgesetzt wird.
Warum sind meine Daten so wichtig?
Daten als Rohstoffe der digitalen Welt – Diese Metapher begegnet uns innerhalb dieser Thematik häufig und zeichnet ein deutliches Bild von dem Wert der Daten für Unternehmen, welcher in den letzten Jahren stark gewachsen ist. Nicht ohne Grund ergeben sich neue Berufsfelder, die sich allein mit der Erhebung, Analyse und Verarbeitung von Daten befassen: Big Data Scientist, Category Manager, Data Strategist oder etwa Experte für Künstliche Intelligenz.
Innerhalb einer Studie zum Thema Datenschutz gaben 85 Prozent von 1000 befragten IT-Entscheidern an, dass Daten zur Bewältigung der geschäftlichen Herausforderungen so wertvoll wie Zahlungsmittel seien.56 Prozent gaben weiterhin an, die analysierten Informationen zur Bestimmung der Nachfrage zu nutzen.
Auch Verbraucher sind sich laut einer Umfrage von Foresight Factory im Auftrag der GDMA darüber im Klaren, welchen Beitrag ihre Daten im Wirtschaftsgeschehen leisten, Eine Mehrheit von 60 Prozent der befragten Deutschen gehen davon aus, dass je privater die Angaben sind, desto mehr von einem Unternehmen als Gegenleistung dafür erwartet werden könnte.
Warum ist Datenverarbeitung wichtig?
Ohne Datenverarbeitung haben Organisationen keine Chance, die enormen Mengen an Daten, die heute verfügbar sind, zu nutzen, um sich Wettbewerbsvorteile zu sichern und wertvolle Erkenntnisse zu Verbraucherbedürfnissen und zur Optimierung ihrer Vertriebsprozesse und Marketingstrategien zu generieren. Kleine wie große Unternehmen tun gut daran, sich mit der Datenverarbeitung zu befassen.
Warum Datenschutz immer wichtiger wird?
Fragen Sie noch heute ein unverbindliches Beratungsgespräch an – Datenschutz ist wichtig, weil wir mit seiner Hilfe vor Datenmissbrauch geschützt werden. Ein derartiger Schutz wird vor allem im Zusammenhang mit der Digitalisierung immer wichtiger. Datenschutz bezeichnet allgemein gesagt den ” Schutz von personenbezogenen Daten “.
Er soll somit die Rechte eines Individuums in Bezug auf seine Daten schützen. Es kann schwerwiegende Folgen für Betroffene haben, wenn zum Beispiel die private E-Mail-Adresse bekannt wird, intime Details wie die eigene Krankheitsgeschichte oder private Gespräche in Form von Chatverläufen für jeden zugänglich gemacht oder sensible Bankdaten veröffentlicht werden.
Somit hat jede Person ein Interesse an dem Schutz ihrer personenbezogenen Daten, Vor allem aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung hat der Datenschutz stark an Bedeutung gewonnen. Da durch das Surfverhalten Informationen über die Interessen von Nutzern gesammelt werden können, ist etwa die Erstellung eines umfassenden Nutzerprofils durch Dritte möglich geworden.
Was sind die Nachteile von Datenschutz?
Nachteile: –
Aufwand für Unternehmen Kleine Unternehmen durch strikte Vorgaben benachteiligt Effizienzminimierung durch Vorschriften
Was verletzt den Datenschutz?
Datenschutzverletzungen nach DSGVO – Die Datenschutzverletzung Definition nach DSGVO bezeichnet eine Datenschutzverletzung als eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung oder dem unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt.
- Dabei geschieht dies entweder durch Übermittlung, Speicherung oder auf eine andere Weise bei der Datenverarbeitung.
- Hierbei kann als Datenschutzverletzung deshalb z.B.
- Ein Vorfall verstanden werden, durch den Unbefugten der Zugriff auf Daten möglich wird (z.B.
- Verlust eines Datenträgers, Hackerangriff ).
Dabei kann den betroffenen Personen ein physischer, materieller oder immaterieller Schaden entstehen. Hierbei kann es sich z.B. um den Verlust der Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten, Identitätsdiebstahl oder –betrug, finanzielle Verluste, Rufschädigung, Verlust der Vertraulichkeit von dem Berufsgeheimnis unterliegenden Daten oder andere erhebliche wirtschaftliche oder gesellschaftliche Nachteile handeln.
Was fällt alles unter den Datenschutz?
Der Begriff der personenbezogenen Daten ist das Eingangstor zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und wird in Art.4 Nr.1 definiert. Danach sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Die Betroffenen sind identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden können, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Personen sind.
In der Praxis fallen darunter also sämtliche Daten, die auf jedwede Weise einer Person zugeordnet werden oder zugeordnet werden können. Beispielsweise zählen die Telefonnummer, die Kreditkarten- oder Personalnummern einer Person, die Kontodaten, ein Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, die Kundennummer oder die Anschrift zu den personenbezogenen Daten.
Da sich in der Definition der Ausdruck „alle Informationen” findet, ist davon auszugehen, dass der Begriff „personenbezogene Daten” möglichst weit auszulegen ist. Dies geht auch aus der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hervor. So fallen auch weniger eindeutige Informationen wie Aufzeichnungen über Arbeitszeiten, welche die Angabe der Uhrzeit, zu der ein Arbeitnehmer seinen Arbeitstag beginnt und beendet, sowie der Pausen bzw.
der nicht in die Arbeitszeit fallenden Zeiten enthalten, in die Kategorie personenbezogene Daten. Auch die schriftlichen Antworten eines Prüflings und etwaige Anmerkungen des Prüfers zu diesen Antworten sind „personenbezogene Daten”, wenn der Prüfling theoretisch identifiziert werden kann.
Selbiges gilt auch für IP-Adressen. Hat der Verarbeitende die rechtliche Möglichkeit den Provider zur Herausgabe weiterer Zusatzinformationen zu verpflichten, welche den hinter der IP-Adresse stehenden Nutzer identifizieren können, so ist diese ein personenbezogenes Datum. Zudem ist darauf zu achten, dass nicht nur objektive Informationen personenbezogen sein können.
Auch subjektive Informationen wie Meinungen, Beurteilungen oder Einschätzungen können personenbezogene Daten sein. So etwa die Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Person oder die Einschätzung der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers. Zu guter Letzt besagt das Gesetz, dass die Informationen für einen Personenbezug sich auf eine natürliche Person beziehen müssen.
- Das heißt im Umkehrschluss, dass der Datenschutz für Angaben über juristische Personen wie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten nicht greift.
- Für natürliche Person hingegen beginnt und erlischt der Schutz mit ihrer Rechtsfähigkeit.
- Grundsätzlich erlangt ein Mensch diese Fähigkeit mit seiner Geburt und verliert sie mit seinem Tod.
Für einen Personenbezug müssen Daten daher bestimmten oder bestimmbaren lebenden Personen zuzuordnen sein. Neben den allgemeinen personenbezogenen Daten sind vor allem die besonderen Kategorien personenbezogener Daten von hoher Relevanz, da sie ein höheres Schutzniveau genießen.
Ist Datenschutz im Alltag anwendbar?
Was müssen Unternehmen beim Thema Datenschutz beachten? – Für Unternehmen bietet das Thema Datenschutz eine Vielzahl an unterschiedlichen Aspekten. Nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers sind gerade auch Unternehmen dazu angehalten, die Vorschriften der DSGVO für personenbezogene Daten zu beachten. Durch die Beachtung der Datenschutzgesetze und durch die Gewährleistung der Datensicherheit für alle Beteiligten entsteht aber auch die Möglichkeit, dass Unternehmen sich den Datenschutz als besonderes Qualitätsmerkmal auf die Fahnen schreiben. Damit steigt für KundInnen und GeschäftspartnerInnen der unternehmerische Mehrwert, wenn klar wird, dass das Unternehmen sorgfältig mit personenbezogenen Daten umgeht.
Was fällt nicht unter Datenschutz?
Natürliche Personen – Daten gelten nur dann als personenbezogen, wenn sie sich auf eine natürliche Person beziehen. Natürlich ist dabei eine lebende Person unabhängig ihrer Herkunft. Auch wenn es sich bei der DSGVO um eine EU-weite Verordnung handelt, gilt die Bestimmung weltweit.
Ausschlaggebend ist lediglich die Verarbeitung von Daten von EU-Bürgern. Juristische Personen wie Gesellschaften, Vereine oder Stiftungen fallen nicht unter die Definition und sind damit nicht durch die DSGVO geschützt. Auch fällt der Schutz von Daten verstorbener Personen gemäß Erwägungsgrund 27 nicht unter die Richtlinien der DSGVO.
Eine staatsinterne Vorschrift mittels BDSG wurde nicht vorgenommen.
Wann gelten Daten als personenbezogen?
Definition: Was sind personenbezogene Daten? – Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (§ 46 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz ). Dazu gehören unter anderem Kontaktdaten, Bankdaten, Daten zur Internetnutzung oder Informationen zum Aussehen.
Solche Daten genießen durch die DSGVO besonderen Schutz. Sie garantiert EU-Bürger:innen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Jede:r einzelne darf selbst entscheiden, welche Daten er oder sie wem preisgeben möchte und zu welchem Zweck. Die Erklärung von zwei Begriffen im Gesetzestext hilft, näher zu bestimmen, welche Daten personenbezogen sind und welche nicht: Bestimmte oder bestimmbare Personen (DSGVO-Definition: identifiziert oder identifizierbar): Die Daten müssen entweder direkt einer konkreten oder bestimmten Person zuordenbar sein; oder sie müssen sich durch zusätzliches Wissen oder zusätzlichen Aufwand einer bestimmbaren Person zuordnen lassen.
Dieses Wissen kann auch von Dritten stammen. Natürliche Personen: Die Person, auf die sich die Daten beziehen, muss ein lebender Mensch sein. Daten zu sogenannten juristischen Personen – wie Unternehmen und andere Organisationen – sowie zu verstorbenen Personen gelten nicht als personenbezogen.
Was sind personenbezogene Daten Beispiele?
Personenbezogene Daten: Definition nach BDSG und DSGVO – Personenbezogene Daten: Beispiele sind etwa all jene Informationen, die sich auf Anschrift, Alter und Geburtsort einer natürlichen Person beziehen. Was versteht man unter personenbezogenen Daten? Der Datenschutz soll als Teilbereich des allgemeiner gefassten Bereichs der Datensicherheit spezifische Datensätze vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff bewahren: personenbezogene Daten. Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen finden sich zum einen im Bundesdatenschutzgesetz, zum anderen jedoch noch maßgeblicher in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
Diese wird ab Mitte 2018 für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich, Sowohl das BDSG, die DSGVO als auch die zahlreichen Landesgesetze zum Datenschutz enthalten Defintitionen zu einzelnen Begrifflichkeiten, auf die sich die Texte beziehen. Die Definition des Begriffs „personenbezogene Daten” gleicht sich entsprechend.
Aber welche Daten genau sind personenbezogen? Grundsätzlich sind alle Daten, die sich einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zuordnen lassen, Natürliche Person ist ein jeder Mensch in seiner Funktion als Träger von bestimmten Rechten und Pflichten.
Die DSGVO erweitert diese allgemeine Definition noch ein wenig : Personenbezogene Daten sind hiernach Angaben, die bei Zuordnung zu einer natürlichen Person Einblicke ermöglichen in deren physische, physiologische, genetische, psychische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität (Artikel 4 Ziffer 1 DSGVO),
Aber welche personenbezogene Daten gibt es nun im Einzelnen?
Was versteht man unter dem Begriff Datenschutz?
Datenschutz bezeichnet den Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten, Der Begriff wurde auch verwendet für Schutz wissenschaftlicher und technischer Daten gegen Verlust oder Veränderung – und Schutz gegen Diebstahl dieser Daten.
- Heute bezieht sich der Begriff meist auf den Schutz personenbezogener Daten.
- Bei personenbezogenen Daten wurde er auch für Schutz vor „Verdatung” verwendet.
- Im englischen Sprachraum spricht man von „privacy” (Schutz der Privatsphäre ) und von „data privacy” oder „information privacy” (Datenschutz im engeren Sinne).
Im europäischen Rechtsraum wird in der Gesetzgebung auch der Begriff „data protection” verwendet. Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Was soll durch das Datenschutzrecht geschützt werden?
Was ist Datenschutz? – Beim Datenschutz geht es darum, alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare (lebende) natürliche Person beziehen, zu schützen – unter anderem Namen, Geburtsdaten, Fotos, Videoaufnahmen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern.
- Weitere Angaben, wie z.B.
- IP-Adressen und Inhalte von Mitteilungen, die sich auf Endnutzer von Kommunikationsdiensten beziehen oder von ihnen zur Verfügung gestellt werden, gelten ebenfalls als personenbezogene Daten.
- Der Begriff des Datenschutzes hat seinen Ursprung im Recht auf Privatsphäre, und beide sind wichtige Instrumente zur Wahrung und Förderung grundlegender Werte und Rechte und zur Ausübung anderer Rechte und Freiheiten – beispielsweise der Rede- und Versammlungsfreiheit.
Der Datenschutz hat genaue Ziele zur Gewährleistung einer Verarbeitung personenbezogener Daten (Sammlung, Nutzung, Speicherung) durch den öffentlichen wie den privaten Sektor nach Treu und Glauben.
Was ist das Ziel und der Zweck der DSGVO?
Was ist das Ziel der DSGVO? – Das Ziel der DSGVO ist es, dem Nutzer die Datenhoheit zurückzugeben und Transparenz zu schaffen. Er soll informierte Entscheidungen darüber treffen können, was mit seinen Daten geschieht.
Was sind Ziele der Datenverarbeitung?
Datenverarbeitung ( DV ) bezeichnet den organisierten Umgang mit Datenmengen mit dem Ziel, Informationen über diese Datenmengen zu gewinnen oder diese Datenmengen zu verändern. Daten werden in Datensätzen erfasst, nach einem vorgegebenen Verfahren durch Menschen oder Maschinen verarbeitet und als Ergebnis ausgegeben,
Warum erheben und verarbeiten wir Ihre Daten?
7. Datenschutzrechte der betroffenen Person – Wenn Sie Fragen zu Ihren personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit schriftlich an uns wenden. Sie haben nach DSGVO folgende Rechte: Das Recht auf Auskunft (Unterpunkt Art.15 DSGVO): Sie haben jederzeit das Recht eine Auskunft darüber zu erhalten, welche Kategorien und Informationen zu Ihren personenbezogenen Daten von uns zu welchem Zweck verarbeitet und wie lange und nach welchen Kriterien diese Daten gespeichert werden und ob in diesem Zusammenhang eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling angewendet wird.
- Außerdem haben Sie das Recht zu erfahren welche Empfänger bzw.
- Ategorien von Empfängern Ihre Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden; insbesondere bei Empfängern in Drittländer oder internationalen Organisationen.
- In diesem Fall haben Sie auch das Recht über geeignete Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten unterrichtet zu werden.
Neben dem Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde und dem Informationsrecht über die Herkunft Ihrer Daten haben Sie das Recht auf Löschung, Berichtigung sowie das Recht auf Einschränkung für bzw. Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
In allen oben genannten Fällen haben Sie das Recht vom Datenbearbeiter eine kostenfreie Kopie Ihrer personenbezogenen Daten, die von uns verarbeitet werden, zu verlangen. Für alle weiteren Kopien, die Sie beantragen oder die über das Informationsrecht der betroffenen Person hinausgehen, sind wir berechtigt eine angemessene Verwaltungsgebühr zu erheben.
Das Recht auf Berichtigung (Art.16 DSGVO): Sie haben das Recht, der unverzüglichen Berichtigung Ihrer unrichtigen personenbezogenen Daten zu verlangen und unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten auch mittels einer ergänzenden Erklärung zu verlangen.
Möchten Sie das Recht auf Berichtigung in Anspruch nehmen, können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder den für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Das Recht auf Löschung (Art.17 DSGVO) Sie haben das Recht, die unverzügliche Löschung Ihrer Daten zu verlangen („Recht auf Vergessenwerden”) insbesondere dann, wenn die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist, Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder unrechtmäßig erhoben wurden und eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht.
Das Recht auf Vergessenwerden findet jedoch keine Anwendung, wenn ein überwiegendes Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. der Informationsfreiheit besteht, die Datenspeicherung für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (z.B. Aufbewahrungspflichten) erforderlich ist, Archivzwecke der Löschung entgegenstehen oder die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
- Das Recht auf Einschränkung (Art.18 DSGVO)
- Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen zu verlangen, wenn die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen eine Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn die Erforderlichkeit für den Verarbeitungszweck entfällt oder Sie der Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 widersprochen haben, solange noch nicht feststeht, ob berechtigte Gründe unsererseits gegenüber Ihren überwiegen.
- Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art.20 DSGVO
Sie haben das Recht auf Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten, welche Sie unserem Unternehmen in Form eines gängigen Formates bereitgestellt haben, damit Sie ohne Behinderung Ihre personenbezogenen Daten an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten lassen können, sofern bspw.
- Ihrerseits eine Einwilligung vorliegt und die Verarbeitung mittels eines automatisierten Verfahrens erfolgt.
- Das Recht auf Widerspruch (Art.21 DSGVO) Sie haben das Recht, außer bei Vorliegen von schutzwürdigen Gründen, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.
Schutzwürdige Gründe für eine Datenverarbeitung liegen beispielsweise vor, wenn die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung zur Geltendmachung, Verteidigung und Ausübung von Rechtsansprüchen dient. Zusätzlich können Sie auch jederzeit ein gesondertes, ausdrückliches Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung von Ihren personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung aussprechen.
Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art.77 DSGVO i.V. m § 19 BDSG) Ihnen wird das Recht zuerkannt, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass ein Verstoß bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten vorliegt. Zuständige Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragter für den DATENSCHUTZ und die INFORMATIONSFREIHEIT Rheinland-Pfalz Prof.
Dr. Dieter Kugelmann Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Webseite: https://www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [email protected] Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung (Art.7 Abs.3 DSGVO) Eine erteilte Einwilligung für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie jederzeit und ohne Angaben von Gründen widerrufen.
Was fällt alles unter den Datenschutz?
Der Begriff der personenbezogenen Daten ist das Eingangstor zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung und wird in Art.4 Nr.1 definiert. Danach sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Die Betroffenen sind identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden können, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Personen sind.
In der Praxis fallen darunter also sämtliche Daten, die auf jedwede Weise einer Person zugeordnet werden oder zugeordnet werden können. Beispielsweise zählen die Telefonnummer, die Kreditkarten- oder Personalnummern einer Person, die Kontodaten, ein Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, die Kundennummer oder die Anschrift zu den personenbezogenen Daten.
Da sich in der Definition der Ausdruck „alle Informationen” findet, ist davon auszugehen, dass der Begriff „personenbezogene Daten” möglichst weit auszulegen ist. Dies geht auch aus der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hervor. So fallen auch weniger eindeutige Informationen wie Aufzeichnungen über Arbeitszeiten, welche die Angabe der Uhrzeit, zu der ein Arbeitnehmer seinen Arbeitstag beginnt und beendet, sowie der Pausen bzw.
der nicht in die Arbeitszeit fallenden Zeiten enthalten, in die Kategorie personenbezogene Daten. Auch die schriftlichen Antworten eines Prüflings und etwaige Anmerkungen des Prüfers zu diesen Antworten sind „personenbezogene Daten”, wenn der Prüfling theoretisch identifiziert werden kann.
Selbiges gilt auch für IP-Adressen. Hat der Verarbeitende die rechtliche Möglichkeit den Provider zur Herausgabe weiterer Zusatzinformationen zu verpflichten, welche den hinter der IP-Adresse stehenden Nutzer identifizieren können, so ist diese ein personenbezogenes Datum. Zudem ist darauf zu achten, dass nicht nur objektive Informationen personenbezogen sein können.
Auch subjektive Informationen wie Meinungen, Beurteilungen oder Einschätzungen können personenbezogene Daten sein. So etwa die Beurteilung der Kreditwürdigkeit einer Person oder die Einschätzung der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers. Zu guter Letzt besagt das Gesetz, dass die Informationen für einen Personenbezug sich auf eine natürliche Person beziehen müssen.
Das heißt im Umkehrschluss, dass der Datenschutz für Angaben über juristische Personen wie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten nicht greift. Für natürliche Person hingegen beginnt und erlischt der Schutz mit ihrer Rechtsfähigkeit. Grundsätzlich erlangt ein Mensch diese Fähigkeit mit seiner Geburt und verliert sie mit seinem Tod.
Für einen Personenbezug müssen Daten daher bestimmten oder bestimmbaren lebenden Personen zuzuordnen sein. Neben den allgemeinen personenbezogenen Daten sind vor allem die besonderen Kategorien personenbezogener Daten von hoher Relevanz, da sie ein höheres Schutzniveau genießen.
Welche Daten fallen unter den Datenschutz?
Was sind personenbezogene Daten? Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Verschiedene Teilinformationen, die gemeinsam zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, stellen ebenfalls personenbezogene Daten dar.
- Personenbezogene Daten, die anonymisiert, verschlüsselt oder pseudonymisiert wurden, aber zur erneuten Identifizierung einer Person genutzt werden können, bleiben personenbezogene Daten und fallen in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung.
- Personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann, gelten nicht mehr als personenbezogene Daten.
Damit die Daten wirklich anonymisiert sind, muss die Anonymisierung unumkehrbar sein. Die Datenschutz-Grundverordnung schützt personenbezogene Daten unabhängig von der zur Datenverarbeitung verwendeten Technik – sie ist technologieneutral und gilt für die automatisierte wie die manuelle Verarbeitung, sofern die Daten nach vorherbestimmten Kriterien (z.B.
- Alphabetische Reihenfolge) geordnet sind.
- Es ist ebenfalls nicht entscheidend, wie die Daten gespeichert werden – in einem IT-System, mittels Videoüberwachung oder auf Papier.
- In all diesen Fällen fallen die personenbezogenen Daten unter die in der Datenschutz-Grundverordnung dargelegten Datenschutzklauseln.
Beispiele für personenbezogene Daten:
Name und Vorname;eine Privatanschrift;eine E-Mail-Adresse wie ;eine Ausweisnummer;Standortdaten (z.B. die Standortfunktion bei Mobiltelefonen)*;eine IP-Adresse;eine Cookie-Kennung*;die Werbekennung Ihres Telefons;Daten, die in einem Krankenhaus oder bei einem Arzt vorliegen, die zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person führen könnten.
* Beachten Sie, dass in einigen Fällen eine besondere sektorale Rechtsvorschrift z.B. die Nutzung von Standortdaten oder die Verwendung von Cookies regelt – die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ( Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.
Was sind die zentralen Ziele der Datensicherheit?
Ziele von Datensicherheit – Das oberste Ziel von Datensicherheit ist es also, Daten jeglicher Art umfassend vor Bedrohungen zu schützen – von Verlust über Verfälschung bis hin zur Löschung dieser Daten. Damit werden die drei grundlegenden Schutzziele Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit verfolgt.
Vertraulichkeit: Zugriff auf Daten wird auf definierte Personen(kreise) eingeschränkt Integrität : Sicherstellung der Richtigkeit und Unversehrtheit der Daten Verfügbarkeit: Daten müssen verfügbar und zugänglich sein im Bedarfsfall
Was ist mit dem Datenschutz gemeint?
Datenschutz bezeichnet den Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten, Der Begriff wurde auch verwendet für Schutz wissenschaftlicher und technischer Daten gegen Verlust oder Veränderung – und Schutz gegen Diebstahl dieser Daten.
Heute bezieht sich der Begriff meist auf den Schutz personenbezogener Daten. Bei personenbezogenen Daten wurde er auch für Schutz vor „Verdatung” verwendet. Im englischen Sprachraum spricht man von „privacy” (Schutz der Privatsphäre ) und von „data privacy” oder „information privacy” (Datenschutz im engeren Sinne).
Im europäischen Rechtsraum wird in der Gesetzgebung auch der Begriff „data protection” verwendet. Heute wird der Zweck des Datenschutzes darin gesehen, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.