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Wie Viel Geld Bekommt Ein Hartz 4 Empfänger 2022?

Wie Viel Geld Bekommt Ein Hartz 4 Empfänger 2022
Arbeitslosengeld II – Hartz IV – Bürgergeld – Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
  • Auch Kinder, die mit Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Hartz IV Anspruch.

Regelsatz 2022

  • 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2021: 446 Euro).
  • 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro).
  • 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben oder Wohngemeinschaften (2021: 357 Euro).
  • 376 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft von 14. bis 17. Jahren sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen (2021: 373 Euro).
  • 311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre (2021: 309 Euro).
  • 285 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) (2021: 283 Euro).

Wie wurde der Hartz-IV-Regelsatz berechnet? Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erfolgte anhand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wurden dabei nicht berücksichtigt.

Die Höhe des Regelsatzes orientierte sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte. Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) wurden die prozentualen Anteile der Verbrauchsausgaben festgelegt. Quelle: Bundesregierung Für die Ermittlung des Regelbedarfs der Verbrauchsausgaben wurden aus der Sonderauswertung für Einpersonenhaushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 für den Regelbedarf berücksichtigt.

Die Verbrauchsausgaben wurden jedes Jahr angepasst (RBEG).

Anteil am Regelbedarf in % von der RL in € von der RL
Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,70% 155,82 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76% 43,82 €
Post und Telekommunikation 8,94% 40,15 €
Bekleidung, Schuhe 8,30% 37,26 €
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung 8,48% 38,07 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,09% 27,35 €
andere Waren und Dienstleistungen 7,97% 35,77 €
Verkehr 8,97% 40,27 €
Gesundheitspflege 3,82% 17,14 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,62% 11,73 €
Bildung 0,36% 1,62 €
Summe 100 % 449,00 €

Wie viel darf man auf dem Konto haben Hartz 4?

Vermögen – Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, beispielsweise

Bargeld,Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),Kapitallebensversicherungen,Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer, Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Im ersten Jahr Ihres Bezugs von Bürgergeld wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.

40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person in der Bedarfsgemeinschaft und15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Beim Vermögen gibt es einen Freibetrag (Absetzbetrag). Dieser ist nach Ablauf der Karenzzeit maßgeblich und beträgt 15.000 Euro für jede Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Informieren Sie sich genauer über Einkommen und Vermögen (zum Beispiel Freibeträge) in Kapitel 9 im Merkblatt Bürgergeld, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.

Konnten wir Ihnen mit der Seite weiterhelfen? Lassen Sie es uns wissen! Wenn Sie arbeiten und Einkommen erzielen, wird dieses nach Abzug von Freibeträgen auf Ihr Bürgergeld angerechnet, Sind Sie erwerbsfähig, sind beispielsweise die ersten 100 Euro aus Ihrem Erwerbseinkommen Ihr Freibetrag und werden nicht angerechnet.

Mit steigendem Einkommen steigen auch Ihre persönlichen Freibeträge. So haben Sie am Ende mehr Geld zur Verfügung als ohne das Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Erfahren Sie mehr über Freibeträge im Merkblatt Bürgergeld, Kapitel 9.2 oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrem Jobcenter.

  1. Auch eine Lebensversicherung ist Vermögen,
  2. Ist eine Lebensversicherung vertraglich als Altersvorsorge vorgesehen, wird sie nicht als Vermögen berücksichtigt.
  3. Während der Karenzzeit bleibt selbst genutztes Wohneigentum (Hausgrundstück, Eigentumswohnung) bei der Ermittlung des erheblichen Vermögens unberücksichtigt.

Nach Ablauf der Karenzzeit ist selbst genutztes Wohneigentum nicht als Vermögen zu berücksichtigen, wenn es folgende Größen nicht übersteigt:

Hausgrundstück: Wohnfläche bis zu 140 Quadratmetern Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern

Bei mehr als 4 Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, erhöht sich die maßgebende Wohnfläche um jeweils 20 Quadratmeter für jede weitere Person. Würde die Berücksichtigung des selbst genutzten Wohneigentums als Vermögen eine besondere Härte bedeuten, werden im Einzelfall auch höhere Wohnflächen anerkannt.

See also:  Ab Wann Weihnachtsdeko?

Was kann ich tun wenn Hartz-4 nicht reicht?

Stellen Sie einen Antrag auf Bürgergeld bei dem örtlich zuständigen Jobcenter. Oder, wenn Sie erwerbsgemindert sind, den Antrag auf Sozialhilfe beim örtlich zuständigen Sozialamt.

Was müssen Hartz-4 Empfänger selber zahlen?

Arbeitslosengeld II – Hartz IV – Bürgergeld – Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
  • Auch Kinder, die mit Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Hartz IV Anspruch.

Regelsatz 2022

  • 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2021: 446 Euro).
  • 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro).
  • 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben oder Wohngemeinschaften (2021: 357 Euro).
  • 376 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft von 14. bis 17. Jahren sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen (2021: 373 Euro).
  • 311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre (2021: 309 Euro).
  • 285 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) (2021: 283 Euro).

Wie wurde der Hartz-IV-Regelsatz berechnet? Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erfolgte anhand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wurden dabei nicht berücksichtigt.

Die Höhe des Regelsatzes orientierte sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte. Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) wurden die prozentualen Anteile der Verbrauchsausgaben festgelegt. Quelle: Bundesregierung Für die Ermittlung des Regelbedarfs der Verbrauchsausgaben wurden aus der Sonderauswertung für Einpersonenhaushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 für den Regelbedarf berücksichtigt.

Die Verbrauchsausgaben wurden jedes Jahr angepasst (RBEG).

Anteil am Regelbedarf in % von der RL in € von der RL
Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,70% 155,82 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76% 43,82 €
Post und Telekommunikation 8,94% 40,15 €
Bekleidung, Schuhe 8,30% 37,26 €
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung 8,48% 38,07 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,09% 27,35 €
andere Waren und Dienstleistungen 7,97% 35,77 €
Verkehr 8,97% 40,27 €
Gesundheitspflege 3,82% 17,14 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,62% 11,73 €
Bildung 0,36% 1,62 €
Summe 100 % 449,00 €

Wer zahlt Strom und Wasser bei Hartz-4?

Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung – Ihre Jobcenter-Leistungen sind in zwei große Posten aufgeteilt: Ihre Hartz IV-Regelleistung und Ihre Unterkunftskosten. Je nachdem, wofür die Energiekosten anfallen, zahlt sie das Jobcenter entweder zusätzlich zu Ihrer Regelleistung, oder Sie müssen die Kosten von Ihrer Regelleistung selbst begleichen.

Die Kosten für Kochen, Betrieb elektrischer Geräte, Licht usw. sind im ALG II-Regelbedarf enthalten – als sogenannte „Haushaltsenergie”. Das heißt, Sie müssen den Anteil von Strom oder Gas aus dem Regelsatz selbst zahlen, den Sie für das Kochen oder den Betrieb von Kühlschrank, Waschmaschine usw. brauchen.

Seit 2011 zählen aber die Warmwasserkosten zu den Wohnkosten und werden gemeinsam mit den Heizkosten übernommen. Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung

Vom Regelsatz Mehrbedarf in EUR
Alleinstehende und Alleinerziehende 2,3 % 9,75 €
Partner, wenn beide volljährig sind, jeder 2,3 % 8,79 €
Volljährige unter 25 Jahren 2,3 % 7,80 €
Kinder von 15 bis 18 Jahre 1,4 % 4,51 €
Kinder von 7 bis 14 Jahre 1,2 % 3,62 €
Kinder von 0 bis 6 Jahre 0,8 % 1,96 €

Wer bezahlt die Stromkosten bei Hartz-4?

Heizkosten werden anders als Stromkosten übernommen – Verband will das ändern – Die Preise für Strom und Gas drücken in der aktuellen Energiekrise derzeit bei vielen Gering- und Mittelverdienern das monatliche Budget. Doch Arbeitslose belasten vor allem die Stromrechnungen.

Was müssen Hartz-4 Empfänger selber zahlen?

Arbeitslosengeld II – Hartz IV – Bürgergeld – Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und das Sozialgeld sind Teil der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und damit Teil der Leistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben.

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
  • Auch Kinder, die mit Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben, haben einen Hartz IV Anspruch.
See also:  Ab Wann DRfen Katzen Raus?

Regelsatz 2022

  • 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2021: 446 Euro).
  • 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro).
  • 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben oder Wohngemeinschaften (2021: 357 Euro).
  • 376 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft von 14. bis 17. Jahren sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen (2021: 373 Euro).
  • 311 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahre (2021: 309 Euro).
  • 285 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) (2021: 283 Euro).

Wie wurde der Hartz-IV-Regelsatz berechnet? Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze erfolgte anhand der statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben. Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wurden dabei nicht berücksichtigt.

  • Die Höhe des Regelsatzes orientierte sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte.
  • Im Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) wurden die prozentualen Anteile der Verbrauchsausgaben festgelegt.
  • Quelle: Bundesregierung Für die Ermittlung des Regelbedarfs der Verbrauchsausgaben wurden aus der Sonderauswertung für Einpersonenhaushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 für den Regelbedarf berücksichtigt.

Die Verbrauchsausgaben wurden jedes Jahr angepasst (RBEG).

Anteil am Regelbedarf in % von der RL in € von der RL
Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,70% 155,82 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76% 43,82 €
Post und Telekommunikation 8,94% 40,15 €
Bekleidung, Schuhe 8,30% 37,26 €
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung 8,48% 38,07 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,09% 27,35 €
andere Waren und Dienstleistungen 7,97% 35,77 €
Verkehr 8,97% 40,27 €
Gesundheitspflege 3,82% 17,14 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,62% 11,73 €
Bildung 0,36% 1,62 €
Summe 100 % 449,00 €

Wer zahlt beim Bürgergeld den Strom?

Differenz von 25 Prozent: Bürgergeld deckt Stromkosten nicht Seit diesem Jahr erhalten Arbeitslose statt Hartz IV das neue Bürgergeld. Einer Analyse von Check24 zufolge reicht der für Energie vorgesehene Regelsatz aber nicht aus, die Stromrechnung zu bezahlen.

  1. Das neue Bürgergeld deckt nach Berechnungen des Online-Portals Check24 die Stromkosten der Empfänger ebenso wenig wie zuvor Hartz IV.
  2. Im Posten für Wohnen und Energie – ohne Miete – sind im Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende auf ein Jahr hochgerechnet knapp 511 Euro vorgesehen.
  3. Die durchschnittlichen Stromkosten für einen Ein-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 1500 Kilowattstunden beliefen sich trotz Strompreisbremse jedoch auf 641 Euro, teilte das Münchner Unternehmen heute mit.

“Damit liegen die Stromkosten 25 Prozent über der Pauschale”, lautet das Fazit von Check24. Grundlage der Berechnung sind die Preise der Energieversorger, die über Vergleichsportal Strom verkaufen. Die Sozialverbände VdK und der Paritätische teilen diese Einschätzung.

Der für die Stromkosten veranschlagte Betrag ist viel zu niedrig”, kommentierte VdK-Präsidentin Verena Bentele. “Daran hat sich auch mit der Anpassung der Regelsätze nichts Grundsätzliches geändert.” Das Problem habe sich mit dem starken Anstieg der Strompreise sogar eher noch vergrößert. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen ist mit der Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld um 53 Euro auf 502 Euro im Monat gestiegen, das entspricht einer Erhöhung um knapp zwölf Prozent.

Darüber hinaus übernimmt der Staat “angemessene” Kosten für Miete und Heizung. Die Stromrechnung muss aber aus dem Regelsatz bezahlt werden – und diese ist aktuell so hoch wie nie. Im Dezember 2022 zahlte ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden (kWh) nach Angaben von Check24 im Schnitt 2334 Euro jährlich.

  1. Das entspricht einem durchschnittlichen Preis von 46,7 Cent pro kWh.
  2. Zum Vergleich: Im Vorjahr zahlten die Verbraucher noch 1704 Euro und damit rund 37 Prozent weniger.
  3. Ein Ende der Steigerung ist nicht in Sicht: Im Januar 2023 gab es laut Check24 668 Fälle von Strompreiserhöhungen in der Grundversorgung.

Betroffen davon sind rund 7,6 Millionen Haushalte. Die Erhöhungen betragen im Schnitt 60,2 Prozent. “Die Leistungen, die eigentlich ein menschenwürdiges Existenzminimum absichern sollen, reichen vorne und hinten nicht, um über den Monat zu kommen”, kritisierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die explodierenden Strompreise verschärften die Not für die Menschen, die Grundsicherung beziehen. “Für Single-Haushalte waren die Kosten zuletzt fast doppelt so hoch wie das, was amtlich zugestanden wurde”, sagte Schneider. Zuständig für die Auszahlung des Bürgergelds sind die Jobcenter. “Die steigenden Heiz- und Stromkosten sind sehr herausfordernd”, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

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Heizkosten würden von den Jobcentern regelmäßig in der angemessenen Höhe übernommen. “Anders ist es bei den Stromkosten: Haushaltsstrom ist Teil des Regelbedarfes, wird vom Gesetzgeber festgelegt und jährlich angepasst. Die Jobcenter haben keinen Spielraum, den Regelbedarf anzupassen.” Die Bundesagentur begrüße deshalb sehr, dass der Regelsatz zum 1.

Ist Strom im Bürgergeld?

40,74 Euro Strom im Bürgergeld Regelsatz – Der Bürgergeld Regelsatz sieht seit 2023 lediglich 40,74 Euro monatlich für Strom für einen Alleinstehenden vor – bei einem in Bedarfsgemeinschaft lebenden Paar werden für diesen Zwei-Personen-Haushalt 73,33 Euro im Monat gewährt.

Um zu schauen, wie hoch die Stromkosten ab 2023 ausfallen, haben wir die Webseiten der Versorger von 20 Städten nach Informationen zu Strompreisen in der Grundversorgung durchforstet. Dabei muss man Eines festhalten: Es ist gar nicht so einfach, an Informationen zu den Strompreisen zu kommen, da diese teilweise auf den Seiten versteckt sind oder oder im Fließtext irgendwelcher Pressemitteilungen untergehen – dies gilt jedoch nur für den Online-Auftritt der Anbieter.

Darüber hinaus werden Preise auch unterschiedlich angegeben, teils sind Messentgelte bereits enthalten, teilweise werden diese separat ausgewiesen. Auch der Zeitpunkt der Preiserhöhungen ist nicht überall gleich. Manche Versorger haben ihre Preise bereits zum September oder Oktober 2022 angehoben, andere erst zum 01.01.2023.

Verbrauchspreis (Cent/ kWh) Grundpreis p.a.
2022 2023 2022 2023
Berlin 33,12 41,41 98,40 114,00
Bremen 22,23 34,84 111,24 111,24
Dortmund 39,83 43,03 166,80 166,80
Dresden 35,83 38,75 110,57 110,57
Düsseldorf 24,17 33,52 89,04 89,04
Erfurt 29,15 37,59 182,21 182,76
Frankfurt 28,18 57,88 84,49 96,50
Hamburg 33,29 41,96 115,92 139,80
Hannover 38,59 41,57 96,70 131,52
Kiel 38,49 38,49 100,32 100,32
Köln 31,04 54,98 187,19 219,82
Leipzig 24,94 52,12 154,94 167,65
Magdeburg 31,90 53,50 131,00 155,90
München 24,97 61,89 127,38 127,38
Nürnberg 25,49 46,77 121,79 133,69
Rostock 30,20 58,79 68,97 90,08
Saarbrücken 28,75 51,32 97,20 97,20
Schwerin 27,85 55,32 117,81 132,09
Stuttgart 37,31 37,31 144,96 144,96
Wuppertal 37,21 42,02 123,13 116,06
Durchschnitt 31,13 46,15 121,50 131,37

Stromverbrauch Ein-Personen-Haushalt 1.300 kWh Für einen Ein-Personen-Haushalt sieht das Bürgergeld-Gesetz einen monatlichen Betrag für Haushaltsstrom in Höhe von 40,74 Euro vor – der durchschnittliche Strompreis der nachfolgenden 20 Städte liegt bei 60,95 Euro. Ein monatliches Defizit von 20,21 Euro bzw.243,48 Euro jährlich.

Grundpreis p.a. Verbrauch (1.300 kWh) Gesamtpreis p.a. monatlich Diff. zum Regelsatz
Berlin 114,00 538,33 652,33 54,36 13,62
Bremen 111,24 452,92 564,16 47,01 6,27
Dortmund 166,80 559,39 726,19 60,52 19,78
Dresden 110,57 503,75 614,32 51,19 10,45
Düsseldorf 89,04 435,76 524,80 43,73 2,99
Erfurt 182,76 488,67 671,43 55,95 15,21
Frankfurt 96,50 752,44 848,94 70,75 30,01
Hamburg 139,80 545,48 685,28 57,11 16,37
Hannover 131,52 540,41 671,93 55,99 15,25
Kiel 100,32 500,37 600,69 50,06 9,32
Köln 219,82 714,74 934,56 77,88 37,14
Leipzig 167,65 677,56 845,21 70,43 29,69
Magdeburg 155,90 695,50 851,40 70,95 30,21
München 127,38 804,57 931,95 77,66 36,92
Nürnberg 133,69 608,01 741,70 61,81 21,07
Rostock 90,08 764,27 854,35 71,20 30,46
Saarbrücken 97,20 667,16 764,36 63,70 22,96
Schwerin 132,09 719,16 851,25 70,94 30,20
Stuttgart 144,96 485,03 629,99 52,50 11,76
Wuppertal 116,06 546,26 662,32 55,19 14,45
Durchschnitt 131,37 599,99 731,36 60,95 20,21

Stromverbrauch Zwei-Personen-Haushalt 2.000 kWh Für eine Partner Bedarfsgemeinschaft sind beim Bürgergeld monatlich 73,33 Euro vorgesehen. Aus dem Durchschnitt der o.g. Städte ergäben sich monatliche Kosten von 87,87 Euro, was einem monatlichen Defizit zum Regelsatz von 14,54 Euro bedeutet bzw. jährlich 174,47 Euro.

Grundpreis Verbrauch (2.000 kWh) Gesamtpreis p.a. monatlich Diff. zum Regelsatz
Berlin 114,00 828,20 942,20 78,52 5,19
Bremen 111,24 696,80 808,04 67,34 -5,99
Dortmund 166,80 860,60 1.027,40 85,62 12,29
Dresden 110,57 775,00 885,57 73,80 0,47
Düsseldorf 89,04 670,40 759,44 63,29 -10,04
Erfurt 182,76 751,80 934,56 77,88 4,55
Frankfurt 96,50 1.157,60 1.254,10 104,51 31,18
Hamburg 139,80 839,20 979,00 81,58 8,25
Hannover 131,52 831,40 962,92 80,24 6,91
Kiel 100,32 769,80 870,12 72,51 -0,82
Köln 219,82 1.099,60 1.319,42 109,95 36,62
Leipzig 167,65 1.042,40 1.210,05 100,84 27,51
Magdeburg 155,90 1.070,00 1.225,90 102,16 28,83
München 127,38 1.237,80 1.365,18 113,77 40,44
Nürnberg 133,69 935,40 1.069,09 89,09 15,76
Rostock 90,08 1.175,80 1.265,88 105,49 32,16
Saarbrücken 97,20 1.026,40 1.123,60 9,3,63 20,30
Schwerin 132,09 1.106,40 1.238,49 103,21 29,88
Stuttgart 144,96 746,20 891,19 74,26 0,93
Wuppertal 116,06 840,40 956,46 79,71 6,38
Durchschnitt 131,37 923,06 1.054,43 87,87 14,54