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Wo Sehe Ich Wie Lange Mein Impfzertifikat GLtig Ist?

Wo Sehe Ich Wie Lange Mein Impfzertifikat GLtig Ist
Am 11. September 2022 endet die Übergangszeit für die Impfzertifikate von geimpften Genesenen. Die Genesung entfällt aus dem Impfzertifikat, es werden nur noch die erfolgten Impfungen abgebildet. Personen, die ein Impfzertifikat für geimpfte Genesene (1/1, 2/1, 3/1, ) haben, erhalten ein reguläres Impfzertifikat über die erhaltenen Impfdosen.

Die erste Impfserie 2 Impfungen (Impfzertifikat 2/2 oder 2/1 bei einer Impfung mit dem Impfstoff Jcovden) ist 180 Tage ab der 2. Impfung gültig. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12-17 Jahren liegt die Gültigkeit der Impfzertifikate bei 210 Tagen (7 Monaten). Für die Einreise nach Österreich sind diese Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig. Das Impfzertifikat nach der 3. Impfung (Impfzertifikat 3/3 oder 3/1 bei einer Impfung mit dem Impfstoff Jcovden) ist 365 Tage ab der 3. Impfung gültig. Das Impfzertifikat nach der 4. Impfung (Impfzertifikat 4/4 oder 4/1 bei einer Impfung mit dem Impfstoff Jcovden) gilt 365 Tage ab dem Tag der letzten Impfung.

Wie lange ist der grüne Pass gültig?

Änderungen bei der Gültigkeitsdauer des Grünen Passes ab 1. Februar Für doppelt Geimpfte nur noch sechs statt neun Monate gültig Bildrechte: ©Land Vorarlberg / ©Margarita – stock.adobe.com Ab 1. Februar wird sich die Gültigkeitsdauer des Grünen Passes für doppelt Geimpfte deutlich verkürzen: nämlich von neun auf sechs Monate. Für dreifach Geimpfte bleibt die Dauer mit neun Monaten unverändert.

Für rund 35.000 Personen in Vorarlberg könnte das bedeuten, dass ihr Grüner Pass von einem Tag auf den anderen seine Gültigkeit verliert, wenn bis zum 1. Februar nicht die Booster-Impfung durchgeführt wird. Martina Rüscher weist einmal mehr darauf hin, dass genügend Impfslots zur Verfügung stehen, um sich den notwendigen dritten Stich rechtzeitig zu holen.

Die entsprechende Überarbeitung der Verordnung, die für diese Änderungen notwendig ist, ist zwar noch nicht fertig, aber das Gesundheitsministerium informiert bereits auf seiner Seite über die bevorstehende Anpassung: Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate in Österreich (Grüner Pass):

Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig 180 Tage gültig. Das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig. Für die Einreise nach Österreich sind Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig.

Wie kann ich mein Impfzertifikat aktualisieren?

Nur aktuellstes Zertifikat muss verlängert werden – Damit der Impfstatus trotzdem nachweisbar ist, müssen die entsprechenden Impfzertifikate aktualisiert werden. Das können Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App mit nur wenigen Klicks selbst in der App vornehmen.

  • Hierfür haben sie bis zu 90 Tage nach Ablauf der technischen Gültigkeit Zeit.
  • Verlängert werden muss nur das aktuell verwendete Zertifikat.
  • Zum Beispiel bei drei digitalen Impfzertifikaten wird lediglich das dritte und aktuellste Impfzertifikat erneuert, sobald es droht abzulaufen.
  • Ferner besteht die Möglichkeit, das neu ausgestellte Zertifikat als PDF-Datei zu exportieren, sodass bei Bedarf der QR-Code des Zertifikats erneut eingescannt werden kann.

Das technisch abgelaufene Zertifikat wird schließlich in den Papierkorb verschoben.

Wie kann ich mir mein Impfzertifikat ausdrucken?

Kann ich meinen eImpfpass selbst ausdrucken? – Ja. Der eImpfpass verfügt über die Funktion, die bestehenden Impfungen als Übersicht auszudrucken. Dazu müssen Sie sich im ELGA-Portal einloggen (Button „Login ELGA” auf www.gesundheit.gv.at rechts oben). Der Ausdruck des Impfnachweises im eImpfpass kann auch im PDF-Format erstellt werden und dann bequem z.B.

Welche Apps für impfnachweis?

So funktioniert der digitale Impfnachweis auf dem Handy Mit der CovPass-App und der Corona-Warn-App lässt sich der Impfnachweis im privaten Handy speichern und jederzeit vorzeigen. Foto: picture alliance / dpa / Scheurer Nachweisen kann man seine Impfung im privaten Handy. Dort ist es möglich, die Schutzimpfungen digital in der Corona-Warn-App zu hinterlegen und jederzeit vorzeigen zu können. Dafür wurde der digitale Impfnachweis eingeführt.

Wie lange ist die zweite Impfung gültig?

Am 11. September 2022 endet die Übergangszeit für die Impfzertifikate von geimpften Genesenen. Die Genesung entfällt aus dem Impfzertifikat, es werden nur noch die erfolgten Impfungen abgebildet. Personen, die ein Impfzertifikat für geimpfte Genesene (1/1, 2/1, 3/1, ) haben, erhalten ein reguläres Impfzertifikat über die erhaltenen Impfdosen.

Die erste Impfserie 2 Impfungen (Impfzertifikat 2/2 oder 2/1 bei einer Impfung mit dem Impfstoff Jcovden) ist 180 Tage ab der 2. Impfung gültig. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12-17 Jahren liegt die Gültigkeit der Impfzertifikate bei 210 Tagen (7 Monaten). Für die Einreise nach Österreich sind diese Impfzertifikate oder andere Impfnachweise weiterhin 270 Tage gültig. Das Impfzertifikat nach der 3. Impfung (Impfzertifikat 3/3 oder 3/1 bei einer Impfung mit dem Impfstoff Jcovden) ist 365 Tage ab der 3. Impfung gültig. Das Impfzertifikat nach der 4. Impfung (Impfzertifikat 4/4 oder 4/1 bei einer Impfung mit dem Impfstoff Jcovden) gilt 365 Tage ab dem Tag der letzten Impfung.

Wie viele Impfungen braucht man um vollständig geimpft zu sein?

Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung Die Corona-Impfstoffe haben wesentlich dazu beigetragen, dass die SARS-CoV-2-Pandemie in Deutschland verhältnismäßig mild verlaufen ist. Durch die Entwicklung hochwirksamer Impfstoffe gegen COVID-19 konnten insbesondere schwere Krankheitsverläufe vermieden und besonders vulnerable Personengruppen geschützt werden.

Allerdings ist kein Impfstoff, auch nicht die gegen COVID-19, frei von Nebenwirkungen. In sehr seltenen Fällen ist es zudem möglich, dass infolge der Impfung schwerwiegende Nebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen auftreten, die in Einzelfällen auch zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung führen können.

Vor diesem Hintergrund informiert das Bundesministerium für Gesundheit über die wichtigsten Fragen zur Covid-19-Impfung, Nebenwirkungen von COVID-19-Impfstoffen und zum Impfschadensrecht. Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat sich die epidemiologische Situation stark verändert.

Derzeit ist davon auszugehen, dass SARS-CoV-2 von einem pandemischen in ein endemisch-wellenförmiges Geschehen übergeht. Das heißt: Das Virus zirkuliert zwar weiterhin in der Bevölkerung, die dominierenden Omikron-Varianten und die hohe Immunität durch Impfungen und Infektionen in der Bevölkerung haben aber dazu geführt, dass heute deutlich weniger schwere Verläufe und Langzeitfolgen wie Long-/ Post-COVID unter der Omikron-Variante auftreten wie zu Beginn der Pandemie.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) mit der Überführung der bisherigen Empfehlungen in eine längerfristige COVID-19-Impfempfehlung befasst. Gesunden Personen ab 18 Jahren (inkl. Schwangeren) wird eine Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung empfohlen, um eine Basisimmunität aufzubauen.

  • Wichtig ist, dass das Immunsystem dreimal Kontakt mit Bestandteilen des Erregers (Impfung) oder dem Erreger selbst (Infektion) hat.
  • Mindestens zwei dieser Kontakte sollen durch die Impfung erfolgen.
  • Personengruppen mit erhöhtem Risiko werden zusätzlich jährliche Auffrischimpfungen empfohlen.
  • Diese sollen mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen.

Vorzugsweise sollte im Herbst geimpft werden, damit vulnerable Personen auch bei möglicherweise steigenden Infektionszahlen im Herbst und Winter bestmöglich geschützt sind. Das gilt für:

Alle Personen ab 60 Jahren BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege Alle Personen ab dem Alter von 6 Monaten mit relevanten Grundkrankheiten (siehe unten) Personen jeden Alters mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko in der medizinischen und pflegerischen Versorgung Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann

Bei immundefizienten Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort können zusätzliche Impfstoffdosen in kürzerem Abstand sinnvoll sein. Die Entscheidung über weitere Impfungen trifft die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt.

Was muss ich machen wenn mein Zertifikat abläuft?

Corona-Impfzertifikat läuft ab: Wie kann man es erneuern? Corona-Apps warnen Nutzer, dass ihre digitalen Impfzertifikate ablaufen. Das hat technische Gründe, eine Aktualisierung vor allem für Urlaubsreisen ist aber nötig. Was zu tun ist. Der digitale Impfnachweis per App ist fester Teil des Alltags geworden. (Symbolbild) Quelle: dpa Immer mehr Menschen bekommen von ihrer Corona-App aktuell eine Warnnachricht angezeigt: Ihr digitales Impfzertifikat laufe bald ab.

Das ist jedoch kein Grund zur Sorge; eine neue Impfung ist meist auch nicht nötig. Das müssen Sie nun beachten. Grundsätzlich sind die Impfnachweise nach einer vollständigen Grundimmunisierung wie auch mit einer zusätzlichen innerhalb Deutschlands, Die Gültigkeit der digitalen Zertifikate in der -Warn-App oder bei CovPass ist jedoch technisch auf ein Jahr begrenzt.

Die technische Gültigkeit der digitalen Covid-Zertifikate läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Für alle relevanten Zertifikate erhalten Sie dazu 28 Tage vor Ablauf eine Mitteilung in der CovPass-App. Eine Aktualisierung des Impfnachweises soll dabei einfach über die jeweilige App möglich sein.

Ein Besuch beim Arzt, in einer Apotheke oder gar eine weitere Impfung soll dafür nicht nötig sein. Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) entwickelte CovPass-App will demnächst : Die dazu notwendige Neuausstellung können Sie demnächst in der App mit wenigen Klicks selbst durchführen. Noch vor Ablauf Ihrer Zertifikate wird in den App-Stores ein Update mit der Funktion zur Neuausstellung zur Verfügung stehen.

Eine vergleichbare Aktualisierung ihrer digitalen Impfzertifikate mussten manche Nutzer bereits vornehmen, da sich etwa bei Erstimpfungen mit Johnson & Johnson im Februar 2022 bestimmte EU-Formalien geändert hatten. Um Urlaubs- und Geschäftsreisen innerhalb der EU zu vereinfachen, hat die Europäische Union einheitliche Standards für digitale Impfzertifikate beschlossen.

  1. Gemäß sind die EU-Impfzertifikate ohne Booster bei grenzüberschreitenden Reisen grundsätzlich 270 Tage gültig.
  2. Mit einer Auffrischungsimpfung kann man die Gültigkeit wieder erneuern, dann gilt sie auch zeitlich unbegrenzt.
  3. Ausnahmen gibt es für Pendler und Minderjährige, deren Impfstatus gilt auch ohne Booster unbegrenzt.

Auch für Genesenenzertifikate gibt es in der EU-weite Vorgaben. Sie behalten höchstens 180 Tage nach dem Tag des ersten positiven Testergebnisses ihre Gültigkeit. Die Einzelstaaten haben hier jedoch Gestaltungsspielraum, in Deutschland etwa sind sie nur drei Monate gültig. Schnelle Reinfektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus sind möglich – aber eher unwahrscheinlich. Virologen erklären bei ZDFheute, was Sie dazu wissen müssen.

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Wo kann ich mein Impfzertifikat bekommen?

Impfzertifikate können bei Apotheken und niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen einmal pro Monat (somit höchsten drei Mal im Quartal) kostenlos ausgedruckt werden. Jeder weitere Ausdruck ist gegen ein kleines Entgelt möglich.

Wie bekomme ich Covid Zertifikat auf mein Handy?

Digitales COVID-Zertifikat der EU Das digitale COVID-Zertifikat der EU vereinfacht das Reisen in Europa durch den von allen 27 EU-Mitgliedsstaaten anerkannten Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder eine negative Testung von COVID-19. Die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU trat am 1.

Juli 2021 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger, die in der EU wohnen, ein Zertifikat ausstellen lassen und dieses bei Bedarf vorzeigen. Das Zertifikat kann auf einem mobilen Gerät gespeichert oder in Papierform genutzt werden. Ein QR-Code auf dem Zertifikat weist zentrale Informationen sowie eine digitale Unterschrift aus, die die Echtheit des Zertifikats bestätigt.

In Deutschland können die Zertifikate in der CovPass-App hinterlegt werden. Bei Bedarf können Bürgerinnen und Bürger den QR-Code in der CovPass-App vorzeigen. Mit Hilfe einer weiteren App, der CovPassCheck-App, wird die Gültigkeit der Zertifikate überprüft.

  1. Durch das Einscannen der QR-Codes erhält die prüfende Person Informationen zum Impf-, Genesenen- oder Teststatus der Person. WHO Am 5.
  2. Mai 2023 hat die WHO den globalen Corona-Gesundheitsnotstand aufgehoben.
  3. Dabei verwies die Organisation auf die gestiegene Immunität durch Corona-Impfungen und Infektionen.

In Folge wurde auch die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat der EU nicht verlängert, welche planmäßig zum 30. Juni 2023 auslief. In Deutschland ist die CovPass-App derzeit weiterhin nutzbar.

  • Ich erhalte die Meldung, dass die Gültigkeit eines Zertifikats bald abläuft. Was muss ich tun? Die technische Gültigkeit der digitalen COVID-Zertifikate läuft nach 365 Tagen automatisch ab. Sollte das bei Ihnen bald der Fall sein, erhalten Sie dazu 28 Tage vor Ablauf eine Mitteilung in der CovPass-App. Um Ihren Impfstatus weiterhin nachweisen zu können, muss das Zertifikat Ihrer letzten Impfung sowie Ihr Genesenenzertifikat erneuert werden. Die dazu notwendige Neuausstellung können Sie in der App mit wenigen Klicks selbst durchführen. Folgen Sie hierfür den Anweisungen in der Übersicht Ihrer Zertifikate unter “Zertifikate verwalten”.
  • Verliere ich meinen Impfstatus, wenn eines meiner Zertifikate abläuft? Ihr Impfstatus ändert sich durch den Ablauf eines Zertifikats nicht. Sie müssen das entsprechende Zertifikat lediglich in der App neu ausstellen, um Ihren Impfstatus auch in Zukunft über die CovPass-App nachweisen zu können. Folgen Sie hierfür den Anweisungen in der Übersicht Ihrer Zertifikate (Button “Zertifikate verwalten”).
  • Ich kann ein Zertifikat in der App nicht erneuern. Woran kann das liegen?
    • ​​​​​​​ Lediglich für den Impfstatus relevante Zertifikate können erneuert werden, beispielsweise Auffrischimpfungen oder Genesenenzertifikate.
    • Das Zertifikat ist noch länger als 28 Tage gültig.
    • Das Zertifikat ist bereits vor mehr als 90 Tagen abgelaufen. In diesem Fall ist die Neuausstellung innerhalb der App nicht mehr möglich. Bitte wenden Sie sich an eine Apotheke, um ein neues Zertifikat zu erhalten.
    • Die Anzahl der Neuausstellungen ist auf drei Neuausstellungen je Zertifikat begrenzt. Dazu zählen auch Erneuerungen, die Sie für das gleiche Zertifikat auf anderen Mobiltelefonen oder in der Vergangenheit in der Corona-Warn-App durchgeführt haben (Fehlercode R429).
    • Nur in Deutschland ausgestellte Zertifikate können über die CovPass-App erneuert werden.
    • Ihre App ist nicht auf dem neuesten Stand. Bitte nehmen Sie ein Update im App Store vor.
  • Ich war an COVID-19 erkrankt und bin genesen. Wie kann ich einen vollständigen Immunschutz nachweisen? Anspruch auf ein Genesenenzertifikat hatten bis zum 30. März 2023 alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durchgemacht haben und dies mit einem positiven PCR-Test-Ergebnis nachweisen konnten. Der PCR-Test durfte maximal 90 Tage alt sein. Gültig ist das Genesenenzertifikat in Deutschland ab dem 28. Tag nach dem PCR-Test und für eine Dauer von 90 Tagen nach dem PCR-Test. Seit dem 30. März 2023 werden keine Genesenenzertifikate mehr ausgestellt. Haben Sie vor der Genesung noch keine Impfung erhalten, brauchen Sie nach Ablauf des Genesenenzertifikats zwei Impfungen, um einen vollständigen Immunschutz nachweisen zu können. Das digitale COVID-Impfzertifikat der EU für die Genesenenimpfungen mit den Nummern 1/1 und 2/1 erhalten Sie in Apotheken, Arztpraxen, Gesundheitsämtern, Krankenhäusern oder Impfzentren.
  • Wie lange ist das digitale Impfzertifikat der EU gültig? Gültigkeit in Deutschland Das Zertifikat für eine Auffrischimpfung ist unbefristet gültig. Nach 365 Tagen läuft die sogenannte technische Gültigkeit innerhalb der CovPass-App ab. Das Zertifikat kann mit wenigen Klicks erneuert werden. Grenzüberschreitende Reisen in die EU Abweichend von den in Deutschland geltenden Vorschriften des IfSG ist bei Reisen in andere EU-Mitgliedsstaaten Folgendes zu beachten: Die EU-Kommission hat für das digitale Impfzertifikat der EU nach dem Abschluss der Grundimmunisierung (d.h. nach zwei Impfdosen) eine EU-einheitliche Anerkennungsdauer von mindestens 270 Tagen festgelegt. Diese Regelung findet seit dem 1. Februar 2022 Anwendung. Das Zertifikat für eine Auffrischimpfung ist unbefristet gültig. Für unter 18-jährige ist auch das Impfzertifikat über den Abschluss der Grundimmunisierung unbefristet gültig.
  • Ist mein Zertifikat auch im Ausland gültig? Die digitalen COVID-Zertifikate der EU für die Impfung oder Genesung können im EU-Ausland sowie in genutzt werden. Zeigen Sie das Zertifikat mit dem QR-Code in der CovPass-App oder in Papierform vor. Auch der gelbe Impfpass gilt weiterhin als Nachweis. Seit Mai 2023 ist die Prüfung von Einreiseregeln in andere Länder in der CovPass-App nicht mehr möglich. Informationen über die in europäischen Ländern jeweils geltenden Corona-Maßnahmen und Reisebeschränkungen finden Sie unter anderem auf der Seite, Die Aktualisierung obliegt den jeweiligen Ländern.
  • Warum kann ich die Einreiseregeln in andere Länder nicht mehr prüfen? Seit Mai 2023 ist die Prüfung der Einreiseregeln in andere Länder in der CovPass-App nicht mehr möglich. Falls Sie dazu eine Fehlermeldung erhalten, aktualisieren Sie die CovPass-App auf die neuste Version.
  • Muss ich die Ausdrucke der digitalen COVID-Zertifikate der EU aufheben? Es ist empfehlenswert, die Ausdrucke aufzubewahren, da Sie zum Nachweis Ihres Impfschutzes auch den Ausdruck vorweisen können.
  • Ist der gelbe Impfpass weiterhin gültig? Ja, der gelbe Impfpass der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist ein international anerkanntes Dokument, das Sie weiterhin benutzen können, um Ihre Impfungen zu belegen.
  • Wer gilt in Deutschland als vollständig geimpft? Seit dem 1. Oktober 2022 sind in Deutschland nach § 22a Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Nachweis über drei Ereignisse (3 Impfungen oder 2 Impfungen und 1 Infektion) notwendig, um als vollständig geimpft zu gelten. Davon müssen mindestens zwei Ereignisse Impfungen sein. Um dies vorweisen zu können, muss eine Person eines der folgenden Szenarien durchlaufen haben:
    • Drei Impfungen, wobei die letzte Impfung mit einem Mindestabstand von drei Monaten nach der zweiten Impfung verabreicht werden muss.
    • Zwei Impfungen und eine nachfolgende Infektion, wobei die Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde und 28 Tage seit der Testung vergangen sind.
    • Eine Impfung und eine Infektion, welche mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, und eine weitere Impfung.
    • Eine mittels PCR-Test nachgewiesene Infektion gefolgt von zwei Impfungen.
    • Ein positiver Antikörpertest gefolgt von zwei Impfungen.
  • Ich habe meinen Namen geändert (Heirat, Scheidung etc.). Was muss ich tun? Sobald Sie ein Ausweisdokument mit Ihrem aktuellen Namen haben, können Sie sich in einer Apotheke ein neues Zertifikat ausstellen lassen. Alternativ benutzen Sie als Nachweis Ihren gelben Impfpass und ändern Sie Ihren Namen selbstständig auf dem Deckblatt.
  • Wie kann ich meine Daten bzw. einzelne Zertifikate in der CovPass-App löschen? Wenn Sie die CovPass-App löschen, werden auch alle Ihre gespeicherten Daten entfernt. Möchten Sie nur einzelne Zertifikate aus der App entfernen, so tippen Sie auf den QR-Code auf dem Startbildschirm und gehen Sie in die Übersicht Ihrer Zertifikate auf den Button “Zertifikate verwalten”. Dort können Sie einzelne Zertifikate aufrufen und durch Tippen auf das Mülleimer-Symbol (rechts oben) löschen.
  • Warum wird bei Kindern unter 12 Jahren ein unvollständiger Impfschutz angezeigt, auch wenn sie 2x geimpft sind? Der Status „vollständig geimpft” in der CovPass-App richtet sich nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Vorgaben für einen vollständigen Impfschutz im IfSG unterscheiden nicht nach dem Alter. Sie gelten daher grundsätzlich auch für Kinder unter 12 Jahren. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) weichen vom IfSG ab,
  • Wie funktioniert die CovPass-App? Mit der CovPass-App können Sie Corona-Impfungen oder die Genesung von einer Corona-Infektion bei Bedarf sicher und digital nachweisen. Das digitale COVID-Zertifikat der EU enthält einen QR-Code. Scannen Sie den QR-Code mit der CovPass-App. Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird anschließend in der App gespeichert. Für jede einzelne Corona-Impfung kann ein QR-Code als Nachweis erzeugt werden, der nach dem Scannen direkt in der App angezeigt wird. Bei der Überprüfung des QR-Codes mit der offiziellen CovPassCheck-App werden nur die für die Überprüfung notwendigen Informationen angezeigt: Status des Zertifikats, Name, Vorname(n) und Geburtsdatum. Zeigen Sie dafür einfach den QR-Code in der CovPass-App vor. Die Nutzung der CovPass-App ist freiwillig.
  • Bin ich verpflichtet, die CovPass-App zu nutzen? Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie die CovPass-App nutzen wollen. Die Nutzung der App ist freiwillig. Ziel der CovPass-App ist es, digitale COVID-Zertifikate der EU schnell und sicher nachzuweisen. Sie können die App jederzeit löschen. Damit werden auch alle von der App gespeicherten Informationen von Ihrem Smartphone entfernt. Alternativ können Sie Ihren Corona-Impfschutz auch mit dem ausgedruckten Impfzertifikat oder Ihrem gelben Impfpass nachweisen.
  • Wo kann ich die CovPass-App herunterladen? Die CovPass-App ist in den offiziellen, deutschen und US-amerikanischen App Stores verfügbar. Im Apple App Store, im Google Play Store und in der Huawei AppGallery können Sie die App in deutscher und englischer Sprache kostenlos herunterladen.
  • Gibt es die CovPass-App auch auf Englisch? In den Smartphone-Einstellungen kann die Sprache auf Englisch umgestellt werden.
  • Mit welchen Smartphones kann man die CovPass-App nutzen? Die CovPass-App wird unterstützt ab iOS-Version 12.0 und Android-Version 6.0. Zum Scannen der QR-Codes benötigt Ihr Smartphone eine Kamera. Die Entwicklung der App orientiert sich an den in der Bevölkerung mehrheitlich genutzten Systemen.
  • Warum erhalte ich in der CovPass-App die Meldung “Änderung bei Ihren Zertifikaten”? Seit Februar 2022 werden EU-weit einige Zertifikate, die eine zweite Impfung nachweisen, nicht mehr wie bisher mit der Nummer 2/2, sondern mit der Nummer 2/1 ausgestellt. Dies betrifft folgende Fälle:
    • Zweite Impfung nach einer Erstimpfung mit Johnson & Johnson
    • Zweite Impfung nach einer Genesung und einer ersten Impfung (Auffrischimpfung)

    Wenn Sie in Ihrer CovPass-App eine entsprechende Meldung mit der Aufforderung zur Erneuerung Ihres Zertifikates erhalten, trifft einer der oben genannten Fälle auf Sie zu. Ihr hinterlegtes Zertifikat entspricht nicht den aktuellen EU-Vorgaben zur Nummerierung der Zertifikate und sollte daher mittels der Neuausstellungsfunktion in der App angepasst werden. Dies ist wichtig, damit Ihre Auffrischimpfung bei Prüfungen von der CovPassCheck-App erkannt wird. Nach der erfolgreichen Neuausstellung sind sowohl das alte (2/2), als auch das neue Zertifikat (2/1) hinterlegt. Das alte Zertifikat benötigen Sie nicht mehr und es kann gelöscht werden.

  • Welchen QR-Code kann ich mit der CovPass-App einscannen? Die CovPass-App kann ausschließlich Zertifikate (QR-Codes) einlesen, die den europäischen Vorgaben entsprechen. Diese Zertifikate sind mit der Überschrift “Digitales COVID-Zertifikat der EU” versehen. Sie werden von Impfzentren, Arztpraxen, Gesundheitsämtern und Apotheken ausgegeben. Andere QR-Codes, die ebenfalls im Zusammenhang mit COVID-19 Impfungen ausgestellt werden (z.B. Einladungscodes für einen Impftermin, Impfbescheinigungen ohne Beachtung der europäischen Zertifikatsvorgaben), sind nicht für den Nachweis in der CovPass-App konzipiert und können von dieser auch nicht erkannt werden.
  • Warum lässt sich mein QR-Code nicht einscannen?
    • Stellen Sie sicher, dass Sie den QR-Code auf dem Impfzertifikat mit der Überschrift “Digitales COVID-Zertifikat der EU” vorliegen haben. Dieses erhalten Sie in Impfzentren, Arztpraxen, Gesundheitsämtern oder Apotheken.
    • Stellen Sie sicher, dass das Smartphone den QR-Code richtig scannen kann. Bewegen Sie das Handy hin und her und variieren Sie den Abstand der Kamera zum QR-Code. Oft hilft es, den Abstand zu vergrößern.
    • Halten Sie sich in einer hellen Umgebung auf oder schalten Sie die Taschenlampenfunktion in der App zu.
    • Stellen Sie sicher, dass das Blatt flach auf dem Tisch liegt und am QR-Code keine Wölbung oder Knick hat.
    • Ist Ihre App auf dem aktuellsten Stand? Gegebenenfalls aktualisieren Sie die App im Appstore, um die neueste Version zu laden.
    • Überprüfen Sie Ihr Betriebssystem: Die CovPass-App wird unterstützt ab iOS-Version 12.0 und Android-Version 6.0.
    • Hatten Sie schon einmal ein Zertifikat eingescannt und wieder gelöscht? In diesem Fall löschen Sie bitte die App und installieren Sie sie neu. Nun sollte das Einscannen des Codes wieder funktionieren.
    • Vergewissern Sie sich, dass Sie die CovPass-App und NICHT die CovPassCheck-App verwenden.
  • Kann ich Zertifikate auch für mehrere Personen in der App speichern? Digitale Zertifikate von Kindern, Partnern oder anderen Angehörigen können zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden.
  • Welche personenbezogenen Daten werden im QR-Code und in der CovPass-App gespeichert? In der CovPass-App werden bei einem Impfzertifikat alle wichtigen Informationen zum Corona-Impfschutz gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Krankheit, gegen die geimpft wird (Corona), Impfstoff, Produkt, Hersteller, Nummer der Impfung, Impfdatum, Land und Aussteller des techn. Zertifikates sowie die einzigartige Identifikationsnummer für das Zertifikat (kurz UVCI). Bei einem Testzertifikat werden alle wichtigen Informationen zum Test gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Krankheit (gegen die getestet wird), Art des Tests, Produktname, Testhersteller, Datum und Uhrzeit der Probenahme, Testergebnis, Testzentrum oder -einrichtung, Land der Testung, Zertifikataussteller und Zertifikaterkennung. Bei einem Genesenenzertifikat werden alle wichtigen Informationen zur Genesung gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Krankheit von der der Bürger oder die Bürgerin genesen ist, Datum des ersten positiven Testergebnisses, Land der Testung, Zertifikataussteller, Gültigkeit und Zertifikaterkennung. Der QR-Code enthält dieselben Daten wie das digitale COVID-Zertifikat der EU. Bei der Überprüfung des QR-Codes mit der CovPassCheck-App werden jedoch nur der Status des Zertifikats, der Name, der Vorname und das Geburtsdatum angezeigt.
  • Wo werden meine Daten gespeichert? Bei Erstellung der digitalen COVID-Zertifikate der EU werden Ihre Daten einmalig durch die ausstellende Stelle (Impfzentrum, Arztpraxis, Apotheke) erhoben und zur Signierung an das RKI übermittelt. Die Daten werden dort sofort wieder gelöscht. Wenn Sie das digitale COVID-Zertifikat der EU in der App hinzufügen, werden Ihre persönlichen Daten nur lokal auf Ihrem Smartphone verwaltet. Beim Löschen der CovPass-App werden alle gespeicherten Daten rückstandslos entfernt.
  • Wie wird ein Missbrauch meiner Daten verhindert? Werden meine Daten beim Löschen der CovPass-App entfernt? Die digitalen COVID-Zertifikate der EU dürfen nur von autorisierten Personen ausgestellt werden. Die Zertifikate sind mittels einer kryptografischen Signatur gegen Manipulation und Fälschung gesichert. Bei der Überprüfung des EU Digitalen COVID Zertifikats ist ergänzend ein Ausweisdokument vorzulegen. Beim Löschen der Anwendung werden alle Ihre gespeicherten Daten in der CovPass-App rückstandslos entfernt.
  • Kann ich den QR-Code auch ohne Internetverbindung vorzeigen? Ja. Sobald der QR-Code in der CovPass-App angezeigt wird, können Sie ihn jederzeit ohne eine bestehende Internetverbindung vorzeigen.
  • Welche Daten werden bei der Überprüfung des QR-Codes angezeigt? Bei Überprüfung können Sie den QR-Code mit der CovPass-App vorzeigen. Nach dem Scannen des QR-Codes mit der CovPassCheck-App sind bei einem Impf- und Genesenenzertifikat zu sehen: Gültigkeit des Zertifikats, Name, Vorname und Geburtsdatum.
  • Wieso sehe ich im Startbildschirm der CovPass-App nur einen QR-Code, obwohl ich mehrere Zertifikate gespeichert habe? Die Darstellung der Zertifikate in der App unterliegt einer vorgegebenen Reihenfolge. So wird zum Beispiel ein gültiges Zertifikat immer vorrangig auf dem Startbildschirm angezeigt.
  • Was tue ich, wenn ich kein Smartphone besitze oder es verloren habe? Bei Verlust oder Wechsel des Smartphones muss das digitale COVID-Zertifikat der EU nochmals in die App hochgeladen werden. Laden Sie dazu die CovPass-App auf Ihr neues Smartphone herunter und scannen Sie das Zertifikat erneut. Personen ohne Smartphone können Ihren Immunschutz auch mit dem ausgedruckten digitalen COVID-Zertifikat der EU oder dem gelben Impfpass nachweisen.
  • Wie barrierefrei ist die CovPass-App? Informationen zur Barrierefreiheit der CovPass-App finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  • Kann ich mein Zertifikat als PDF herunterladen? Ihre in der CovPass-App gespeicherten Zertifikate können Sie in der Detailansicht Ihrer Zertifikate über den Button „PDF erstellen” herunterladen und bei Bedarf ausdrucken.
  • Wie funktioniert die CovPassCheck-App? Die CovPassCheck-App ist für Personen, die die Gültigkeit eines digitalen COVID-Zertifikats der EU in den gesetzlich vorgesehenen Fällen datenschutzkonform und digital prüfen möchten. Hierzu zeigt die zu überprüfende Person den QR-Code in der CovPass-App oder auf dem ausgedruckten digitalen COVID-Zertifikat der EU vor. Die prüfende Person scannt den QR-Code mit der CovPassCheck-App und sieht sofort, ob die geprüfte Person ein gültiges Zertifikat für die Corona-Impfung, für die Genesung von einer Corona-Infektion oder für ein negatives Corona-Testergebnis besitzt. Dabei sind nur der Status des Zertifikats, der Name, Vorname sowie das Geburtsdatum zu sehen. Die CovPassCheck-App verarbeitet den QR-Code nur im Arbeitsspeicher des Smartphones und speichert keine Daten. Darüber hinaus wird ein Ausweisdokument zum Datenabgleich benötigt.
  • Wo kann ich die CovPassCheck-App herunterladen? Die CovPassCheck-App können Sie kostenlos für iOS und Android aus dem Apple App Store, dem Google Play Store und der Huawei AppGallery laden.
  • Welche Voraussetzungen benötige ich für die CovPassCheck-App? Die CovPassCheck-App wird unterstützt ab iOS-Version 12.0 und Android-Version 6.0. Um die CovPassCheck-App vollumfänglich nutzen zu können, benötigt Ihr Smartphone eine Kamera.
  • Kann ich die Gültigkeit der Zertifikate auch ohne Internetverbindung prüfen? Ja, grundsätzlich ist es möglich, die QR-Codes auch im Offline-Modus zu scannen und zu prüfen. Die Prüfregeln und die Liste der vertrauenswürdigen Zertifikatsaussteller werden ab dem 30. Mai 2023 nicht mehr aktualisiert.
  • Wie barrierefrei ist die CovPassCheck-App? der CovPassCheck-App finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
  • Was ist der digitale Impfnachweis? Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist eine Möglichkeit, um Corona-Impfungen und Genesungen von einer Corona-Infektion zu dokumentieren und bequem auf dem Smartphone nachweisen zu können. Es kann von einem Impfzentrum, einer Arztpraxis, einer Apotheke oder einem Gesundheitsamt ausgestellt werden. Die digitalen COVID-Zertifikate der EU können durch das Scannen der QR-Codes in die CovPass-App übernommen werden. Die CovPass-App verwaltet die Zertifikate lokal auf dem Smartphone der Nutzerin bzw. des Nutzers. Die App steht kostenfrei zum Download in den bekannten App-Stores bereit. Der digitale Impfnachweis ist ein Projekt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Anwendung wurde von den Unternehmen UBIRCH, IBM Deutschland, govdigital und Bechtle entwickelt. Das Robert Koch-Institut ist als Herausgeber verantwortlich für die Ausgestaltung der Anwendung sowie für die sorgfältige Prüfung der Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.
  • Wie erhalten Erwachsene und Kinder die digitalen COVID-Zertifikate der EU? Alle geimpften Bürgerinnen und Bürger können auf Wunsch ein digitales COVID-Zertifikat der EU erhalten. Die Ausstellung erfolgt in Impfzentren, Arztpraxen, Gesundheitsämtern oder Apotheken. Bringen Sie dafür Ihre Bescheinigung für die erhaltene(n) Corona-Impfung(en) oder Ihren gelben Impfpass sowie ein Ausweisdokument mit. Für jede einzelne Impfung gibt es ein eigenes Zertifikat mit einem QR-Code. Auf finden Sie teilnehmende Apotheken. Genesenenzertifikate und Testzertifikate werden seit dem 30. März 2023 nicht mehr ausgestellt. Kinder können sich außer mit dem eigenen amtlichen Lichtbildausweis (Schülerausweis, Kinderpersonalausweis oder Kinderreisepass) auch mit ihrer Geburtsurkunde und den Ausweisdokumenten der Eltern identifizieren.
  • Muss ich in der Apotheke für das Impfzertifikat bezahlen? Die Erstellung der Impfzertifikate ist für Bürger kostenfrei. Wenn eine Apotheke dafür Geld verlangt, sollte dies der zuständigen Apothekerkammer gemeldet werden.
  • Ist ein zentrales Impfregister geplant? Nein, es ist keine zentrale Speicherung geplant. Die Speicherung erfolgt freiwillig auf dem Smartphone. Jeder kann so selbst entscheiden, ob und wann er diese Daten löscht.
  • Wo finde ich Informationen zur Corona-Impfung? Stets aktuelle Informationen zur Corona-Impfung finden Sie hier auf der, in den, auf der und auf der Plattform,
  • Wird die Umsetzung der digitalen COVID Zertifikate von der EU finanziell unterstützt? Die Umsetzung der digitalen COVID Zertifikate wird durch das Soforthilfeinstrument der EU (ESI- Europäischer Struktur- und Investitionsfonds) finanziell gefördert. Das Soforthilfeinstrument wurde im Zuge der Corona-Krise von der EU-Kommission ins Leben gerufen und bündelt Maßnahmen und Ressourcen zur raschen Abfederung unmittelbarerer Folgen der Pandemie.
  • Wie erhalten Arzt- und Zahnarztpraxen die Zugangsdaten für den Zertifikatsservice? Die Anbindung der Arztpraxen erfolgt zentral über die Telematikinfrastruktur (TI) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) der Bundesländer. Die Zugangsdaten dafür erhalten Sie von Ihrer KV. Zahnarztpraxen, die keine Zertifikate über das PVS-System ausstellen können, haben die Möglichkeit, dies über einen Download des Desktop-Clients zu tun. Voraussetzung hierfür ist ein Zugang zur Telematikinfrastruktur, sowie eine funktionierende Internetverbindung.
  • Wie erhalten Apotheken die Zugangsdaten für den Zertifikatsservice? Apotheken wird eine Lösung über das Verbändeportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zur Verfügung gestellt. Wenden sich bitte an die jeweils zuständigen Ansprechpartner oder die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
  • Wie erhalten Krankenhäuser die Zugangsdaten für den Zertifikatsservice? Krankenhäuser, die über das eigene Personal hinaus impfen möchten, haben ebenfalls die Möglichkeit über den Download des Desktop-Clients, Impfzertifikate auszustellen. Voraussetzung hierfür ist der Zugang zur Telematikinfrastruktur, sowie eine funktionierende Internetverbindung. Die Anfrage zur Anbindung muss über das Sammelpostfach der Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) gestellt werden.
  • Wie kann man als Aussteller sicher sein, dass der Impfpass ein echtes Dokument ist? Im gelben Impfpass wird nach erfolgter Corona-Impfung neben der Unterschrift und dem Stempel auch ein Aufkleber der Charge eingeklebt. Das Tool kann nicht überprüfen, ob die Impfung echt ist. Impfungen werden in Deutschland nicht zentral erfasst.
  • Was ist der Desktop-Client? Der Desktop-Client ist eine Desktop-Anwendung für Arztpraxen, die die Ausstellung der digitalen COVID-Zertifikate der EU vereinfacht. Über die Gesundheitskarte werden die Personendaten des Patienten automatisch in die Impfzertifikatssoftware übertragen. Voraussetzung ist ein Zugang zur Telematikinfrastruktur.
  • Welche Daten muss ich im Impfzertifikatsservice erfassen? Geben Sie folgende Daten in die Eingabefelder ein: Vorname(n), Nachname, Geburtsdatum. Der Name muss mit der Schreibweise im vorgelegten Ausweisdokument übereinstimmen. Wählen Sie folgende Felder aus: Impfstoff, Impfdatum und Impfdosis. Weitere Informationen wie Krankheitserreger, Produkt, Hersteller, Land, Gesamtanzahl der Impfungen und Aussteller des technischen Zertifikats werden vom Impfzertifikatsservice automatisch ergänzt. Es werden keine persönlichen Daten dauerhaft an einer zentralen Stelle gespeichert.
  • Wie kann ich als Betriebsärztin oder Betriebsarzt den Impfzertifikatsservice nutzen? Als Betriebsärztin oder Betriebsarzt haben Sie zwei Möglichkeiten, Impf- und Genesenenzertifikate auszuhändigen:
    1. Schnittstelle zum Zertifikatsservice des RKI aus dem eigenen Standard-Softwaresystem. Die konkreten technischen Voraussetzungen dafür sind mit der IBM Deutschland abzustimmen und sind auf dokumentiert.
    2. Vorkonfektionierte Standardsysteme, die bereits eine Schnittstelle zum Zertifikatsservice des RKI hergestellt haben. In beiden Fällen brauchen Sie eine offizielle, eindeutige Identifikationsnummer als impfende Stelle. Diese erhalten Sie über Ihre Verbandsorganisationen bzw. die Bundesdruckerei.
  • Welche Daten werden erhoben und verarbeitet bzw. gespeichert? Im Zusammenhang mit dem digitalen Impfnachweis werden keine Daten zentral gespeichert. Für die Erstellung des digitalen COVID Zertifikats der EU werden in den Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken die minimal notwendigen Daten, wie Vorname(n), Nachname, Geburtsdatum, Impfstoff, Impfdatum und Impfdosis erfasst und kodiert. Weitere Informationen wie Krankheitserreger, Produkt, Hersteller, Land, Gesamtanzahl der Impfungen und Aussteller des technischen Zertifikats werden vom Impfzertifikatsservice automatisch ergänzt. Die Daten werden dort sofort wieder gelöscht.
  • Wie ist die Struktur des QR-Codes definiert? Der QR-Code ist ein CBOR Web Token, welches das Zertifikat mit den persönlichen Informationen, wie Name und Geburtsdatum, sowie die Impfinformationen enthält. Die genaue Struktur ist durch eine Richtlinie der definiert.
  • Warum wird im Datenschutzbericht von iOS 15.2 “itunes.apple.com” aufgeführt? Beim Starten der CovPass-App und der CovPassCheck-App wird geprüft, ob eine neue Version vorliegt. Dazu wird eine direkte Kommunikation mit dem App Store aufgebaut.
  • Die Daten werden in einem besonders gesicherten System von UBIRCH im Auftrag des Robert Koch-Instituts digital signiert. Zugriff darauf haben nur autorisierte Personen und Erfassungssysteme. Es werden keine personenbezogenen Daten bei UBIRCH gespeichert.
  • Warum wird ein Open-Source-Ansatz verfolgt? Wir sind der Auffassung, dass der Erfolg der Lösung unmittelbar von der Akzeptanz und dem Vertrauen der nutzenden Personen abhängt. Durch den gewählten Open-Source-Ansatz sind der vollständige Quelltext für die Apps und die Infrastruktur frei und ohne Zugangsbeschränkungen verfügbar. So möchten wir die für eine starke Vertrauensbasis notwendige Transparenz schaffen. Der Open-Source-Ansatz ermöglicht der Öffentlichkeit und der Entwicklungs-Community außerdem, aktiv zu dem Erfolg der Lösung beizutragen, zum Beispiel in Form von Reviews und Pull Requests.
  • Ist das Offenlegen des Quellcodes mit diesem Open-Source-Ansatz keine Gefahr für die Cybersecurity? Die Open-Source-Community erhöht die Sicherheit der Software, da der Quellcode offen liegt und alle interessierten Personen den Code herunterladen und Zeile für Zeile überprüfen können. Wir glauben daran, dass Sicherheit nicht durch Intransparenz gewährleistet wird. Deshalb verfolgen wir einen Open-Source-Ansatz.
  • Warum GitHub und nicht eine andere Plattform? Wir sind der Auffassung, dass GitHub eine sehr gut etablierte und entsprechend respektierte Plattform für Open-Source-Projekte ist. GitHub ist die weltweit größte Open-Source-Plattform mit über 40 Millionen registrierten Personen und mehr als 100 Millionen Repositories, davon >30 Millionen öffentlich zugänglich. Mitmachen auf GitHub: Wenn jemand keinen GitHub-Account erstellen möchte, gibt es auch ohne Account die Möglichkeit, den Code einzusehen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuelle CovPass-App und die CovPassCheck-App des Robert Koch-Instituts und Bundesministerium für Gesundheit. Das Robert Koch-Institut und Bundesministerium für Gesundheit arbeiten daran, die CovPass-App und die CovPassCheck-App im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Wo kann ich den grünen Pass herunterladen?

Nachweise über eine geringe epidemiologische Gefahr – wie die Zertifikate des Grünen Pass – sind in Österreich in keinem Bereich mehr erforderlich. Die gesetzliche Grundlage für die Erstellung der Zertifikate lief mit 30.06.2023 aus. Daher werden ab 01.07.2023 00:00 Uhr keine Zertifikate mehr erstellt.

  1. Sie stehen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf gesundheit.gv.at zum Download zur Verfügung und können auch nicht mehr bei den bisher bekannten Stellen ausgedruckt werden.
  2. Auch die Wallet App Grüner Pass und die GreenCheck App wurde mit 01.07.2023 eingestellt.
  3. Auch wenn die digitalen Impfzertifikate eingestellt werden, bleibt die Corona-Schutzimpfung wichtig zum Schutz gegen eine schwere Erkrankung an COVID-19,

Beachten Sie dazu bitte die aktuellen Empfehlungen in der jeweils aktuellen Version des Impfplan Österreich, Verabreichte Corona-Schutzimpfungen werden weiterhin verpflichtend in den eImpfpass eingetragen und können zusätzlich auch im „klassischen” Impfpass oder auf Impfkärtchen in Papierform vermerkt werden.

Wo bekomme ich einen neuen digitalen Nachweis?

Ihr Impfzertifikat erhalten Bürgerinnen und Bürger nach ihrer Impfung bei Ärztinnen und Ärzten oder im Impfzentrum. Alternativ kann man sich das digitale Zertifikat (QR-Code) auch nachträglich in der Apotheke ausstellen lassen. Die App zeigt den vollständigen Impfschutz 14 Tage nach der letzten benötigten Impfung an.

Wann Impfpass digitalisieren?

Digitaler Impfpass: Wo gilt er und wie lange ist er gültig? Für Geboosterte gilt das digitale Impfzertifikat auf unbestimmte Zeit. Für alle, die eine Grundimmunisierung, aber noch keine erhalten haben, gilt dagegen: 270 Tage (etwa neun Monate) nach der Grundimmunisierung verliert das Impfzertifikat bei grenzüberschreitenden Reisen seine Gültigkeit.

  • Für Betroffene gelten dann bei Grenzübertritten dieselben Regeln wie für Ungeimpfte.
  • So muss bei Einreise in vielen Ländern ein Test- oder Genesenen-Nachweis erbracht werden.
  • Sobald eine Auffrischungsimpfung eingetragen wird, erlangt das Zertifikat wieder Gültigkeit.
  • Diese Regelungen gelten seit 1.
  • Februar 2022.

Innerhalb Deutschlands bleibt der Nachweis nach einer vollständigen Grundimmunisierung unbegrenzt gültig. Dasselbe gilt bei einer zusätzlichen Booster-Impfung. Ja. Nach 365 Tagen läuft die technische Gültigkeit der digitalen Covid-Zertifikate automatisch ab.

  1. Dies passiert unabhängig davon, ob eine Person ein-, zwei- oder mehrfach geimpft ist.
  2. Um die Gültigkeit zu verlängern, ist lediglich eine Aktualisierung der CovPass- oder notwendig.28 Tage vor Ablauf der Gültigkeit sollten Nutzer von der App eine entsprechende Mitteilung erhalten.
  3. Für die Corona-Warn-App steht das erforderliche Update bereits zur Verfügung.

Unabhängig davon gilt weiterhin: Ohne Booster verliert das Impfzertifikat nach 270 Tagen seine Gültigkeit bei grenzüberschreitenden Reisen. Ja. Der digitale Impfpass bleibt ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wer kein Smartphone besitzt oder den Nachweis nicht digital vorlegen möchte, kann auch weiterhin den gelben Papier-Impfpass nutzen.

Ja, auch Genesene können ein digitales Zertifikat erhalten. Um es zu bekommen, müssen sie folgende Dokumente vorlegen: den Personalausweis und den Nachweis eines positiven PCR-Tests. Genesenen-Zertifikate sind in der EU maximal 180 Tage nach dem Tag des ersten positiven Tests gültig. Einzelne Staaten können dies jedoch auch anders handhaben.

So sind diese etwa in Deutschland lediglich drei Monate gültig. Um den Impfnachweis auf dem Smartphone digital zu speichern, muss der QR-Code auf dem Papierausdruck mit der oder der Corona-Warn-App gescannt werden. Bei Bedarf zeigen Verbraucher den QR-Code in den Apps, sodass Fluggesellschaften oder andere Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen müssen, mit einer Prüfapp das Impfzertifikat auslesen können.

Zusätzlich müssen sie ein amtliches Dokument zum Abgleich ihrer Identität bereithalten. Der digitale Impfnachweis für das Smartphone gilt seit Juli 2021 EU-weit sowie in Island, Liechtenstein, der Schweiz und Norwegen. Außerhalb der EU erkennen noch nicht alle Länder das EU-Zertifikat an. Das Bundesgesundheitsministerium rät Urlaubern deshalb, sicherheitshalber zusätzlich den Papier-Impfpass mitzunehmen.

Der gelbe WHO-Impfausweis wird international anerkannt. Nach der Zweitimpfung oder einer Auffrischungsimpfung händigen Arztpraxen oder in der Regel einen schriftlichen Impfnachweis aus, der den notwendigen QR-Code enthält, um den Nachweis auf dem Smartphone zu speichern.

Darüber hinaus werden alle Covid-19-Impfungen mit einem Stempel sowie einer Unterschrift im gelben Impfpass dokumentiert. Gegen Vorlage des Personalausweises und des gelben Impfpasses stellen auch Apotheken kostenlos den schriftlichen Nachweis mit QR-Code aus. Das Portal listet alle Apotheken auf, die den Service anbieten.

Der erhaltene QR-Code kann erneut ins Smartphone eingelesen werden. Um Missbrauch zu vermeiden, sollte man den Code daher an einem sicheren Ort aufbewahren und niemals ins Netz stellen. Wer einen Impfausweis fälscht, einen gefälschten vertreibt oder wissentlich nutzt, muss mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen.

Was gibt es für Corona Apps?

Version 3.2 der Corona-Warn-App Corona-Warn-App geht in den Ruhemodus – Die Corona-Warn-App wurde über 48 Millionen Mal heruntergeladen. Damit zählt sie zu den erfolgreichsten und meist genutzten Kontaktnachverfolgungs-Apps weltweit. Mit Version 3.2 wird die App ab 1. Juni 2023 in einen Ruhemodus versetzt. Hier lesen Sie welche Funktionen dann noch erhalten bleiben.

Wie lange ist eine Hepatitis Impfung gültig?

Wie lange schützt eine Hepatitis-B-Impfung im Säuglings- und Kindesalter? – Für Säuglinge, Kinder und Jugendliche ist davon auszugehen, dass der Schutz mindestens 10 bis 15 Jahre besteht. Es ist aber wahrscheinlich (wie bei anderen Personen mit ausreichender Immunreaktion), dass er sogar deutlich länger, eventuell lebenslang anhält.

Was bedeutet vollständig geimpft in den USA?

Einreise in die USA – Seit dem12.06.2022 müssen zur Einreise über internationale Flughäfen in die USA kein negativer COVID-Test und kein Genesenennachweis mehr vorgelegt werden. Zur Einreise ist allerdings weiterhin ein Nachweis über die vollständige Impfung vorzulegen.

Näheres finden Sie hier, Bitte achten Sie auch auf die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft. Informationen zum Grenzverkehr über die Landgrenzen nach Mexiko und Kanada können Sie hier nachlesen. FAQ : Frage: Wann gilt man in den USA als voll geimpft? Antwort: Nach Angaben des Center for Disease Control and Prevention – CDC – sind Sie dann vollständig geimpft, wenn Sie mit den durch die Food and Drug Administration (FDA) oder mit den auf der WHO als Notfallimpfstoffe zugelassenen COVID-Impfstoffen geimpft wurden.

Weitere Hinweise finden Sie hier, Frage: Wie weist man seinen Impfstatus nach? Antwort: Sie weisen Ihren Impfstatus durch die Vorlage folgender Unterlagen nach:

Vorlage eines digitalen Impfausweises mit QR-Code über Ihr Smartphone (z.B. digitales COVID-Zertifikat der EU -Kommission ); Gültiger Impfausweis in Papierform (z.B. gelber Impfpass oder CDC -Impfkarte); Digitales Foto Ihres gültigen Impfnachweises, Download Ihres Impfstatus (aus offiziellen und hierfür zugelassenen Stellen) oder in einer offiziellen App ohne QR-Code.

Folgende Angaben müssen im Impfnachweis unbedingt erkennbar sein:

Ihr Vor- und Nachname, Ihr Geburtsdatum und ggfs, andere Identitätsmerkmale zwecks Abgleich mit den Angaben aus Ihrem Reisepass oder einem anderen Reisedokument, Voller Name/Bezeichnung der offiziellen Stelle, die den Impfnachweis erstellt hat und Impfhersteller und Datum der Impfung

Frage: Welche Einreisevorschriften gelten für Genesene? Antwort: Auch Genesene müssen nach US-Regularien vollständig geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Frage: Gibt es Ausnahmen? Antwort: Ja, folgende Ausnahmen gibt es:

US-Amerikaner, Greencard-Inhaber u.ä. (vgl. Sie hier weitere Hinweise) Inhaber folgender Visumkategorien: A-1, A-2, C-2, C-3 (ausl. Regierungsmitarbeiter und deren Angehörige), E-1 (falls Angestellter der TECRO oder TECO sowie deren Familienmitglieder), G-1, G-2, G-3, G-4, NATO -1 per NATO -4, oder NATO -6 (bzw. bei Einreise für einen zeitlich beschränkten Einsatz bei der NATO in den USA ). Diese Ausnahme gilt auch für einen beabsichtigten Transit durch die USA, Personen unter 18 Jahren Ausländer, die für die US-Armee tätig sind und/oder deren Angehörige Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können. Personen, die an klinischen Versuchen zu COVID-Impfstoffen teilnehmen. Nähere Hinweise finden Sie hier, Personen, die aus mit Blick auf einen humanitären Notfall in die USA einreisen möchten (bitte klären Sie Ihre Einreise vorab mit der für Sie zuständigen US-Vertretung vor Ort) Ausländisches Flugpersonal unter Beachtung der von der Federal Aviation Administration und CDC vorgegebenen Maßnahmen Seefahrer mit C1 oder D-Visa Personen, für deren Einreise ein besonderes Nationales Interesse besteht (NIE); bitte prüfen Sie auf der Website des Department of State, ob Sie für Ihren geplanten Aufenthalt in den USA ein NIE benötigen.

Bitte prüfen Sie anhand des FAQ des Center for Disease Control – CDC, ob Sie von o.s. Erfordernissen ausgenommen sind. Frage: Was muss während der Flugreise beachtet werden? Antwort: Bitte beachten Sie eine eventuelle Maskenpflicht der Airlines während des Fluges.

Frage: Was muss nach Einreise in die USA beachtet werden? Antwort: Nach Einreise in die USA gilt Folgendes: Nach Ankunft in den USA (vgl. Sie hierzu auch diese Website ): a) Vollgeimpfte Personen müssen keine besonderen Maßnahmen ergreifen. Folgende Empfehlungen des Center for Disease Control – CDC, bestehen allerdings: – Lassen Sie sich 3 – 5 Tage nach Ankunft auf COVID-19 testen; – Bei Auftreten von COVID-19 -Symptomen isolieren Sie sich bitte; – Befolgen Sie alle örtlichen und bundesstaatlichen Empfehlungen und Anweisungen.

b) Für nicht vollgeimpfte Reisende, die zu den der Presidential Proclamation gehören, gelten folgende Bestimmungen des Center for Disease Control – CDC :

Testerfordernis 3-5 Tage nach Eintreffen (Ausnahme: Personen, die in den letzten 90 Tagen nachweislich von einer COVID-19 -Erkrankung genesen sind) Quarantäne zuhause oder im Hotel von 7 Tagen nach Eintreffen selbst bei negativem COVID-19 -Test (Ausnahme: Personen, die in den letzten 90 Tagen nachweislich von einer COVID-19 -Erkrankung genesen sind); bitte beachten Sie, dass die o.g. Quarantänemaßnahmen für Kinder unter 18 Jahren, die in Begleitung Ihrer vollgeimpften Eltern reisen, nicht gelten. Nähere Hinweise hierzu finden Sie hier, Isolierung bei positivem COVID-19 -Testergebnis Bei geplantem Aufenthalt von 60 Tagen oder mehr in den USA müssen Sie attestieren, dass Sie sich innerhalb von 60 Tagen nach Einreise (oder sobald medizinisch möglich) vollständig gegen COVID-19 impfen lassen werden (bitte prüfen Sie hier, wo Sie eine Impfung vornehmen können), Ausnahmen gelten nur bei medizinischer Kontraindikation oder bei ungeimpften Personen unter 18 Jahren (nähere Informationen finden Sie hier ). Nichtsdestotrotz empfiehlt CDC COVID-19 -Impfungen auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ab welchem Alter COVID-19 -Impfungen für Kinder und Jugendliche in den USA zugelassen sind, sehen Sie hier,

Disclaimer: Die o.s. Zusammenfassung erfolgt ohne rechtliche Gewähr. Bitte prüfen Sie in jedem Fall vor Abreise die Vorgaben des Center for Disease Control – CDC – gem. der hier eingestellten Links und die Hinweise Ihrer zuständigen US-Vertretung vor Ort.

Was bedeutet im Impfzertifikat 3 1?

Zweite Impfung ist „2 von 1″ – Aufgrund der Zulassungsdaten wird die erste Impfung mit Johnson & Johnson in den Apps als Impfung „1 von 1″ angezeigt. Seit den Änderungen durch die EU-Verordnung wird die zweite Impfung als „2 von 1″ statt wie zuvor „2 von 2″ ausgegeben, obwohl die zweite Impfung in Deutschland seit Kurzem Teil der Grundimmunisierung ist.

Was steht im grünen Pass?

Der sogenannte „Grüne Pass’ bestätigt, dass Sie getestet, geimpft oder genesen sind. Er gilt bei Reisen innerhalb der EU, kann aber auch als Eintrittstest in ganz Österreich verwendet werden. Es handelt sich dabei um einheitliche PDF-Dokumente mit individuellem QR-Code.

Wie funktioniert der grüne Pass?

So funktioniert der Grüne Pass QR-Codes vereinfachen Überprüfung Grundsätzlich werden die Zertifikate zu Tests, Impfungen oder überstandener Krankheit im Grünen Pass als PDF oder QR-Code abgespeichert. Sie können einerseits digital oder ausgedruckt vorgezeigt werden.

Eine verpflichtende Nutzung des Grünen Passes wird es nicht geben. Es wird weiterhin möglich sein, die bisher gängigen Nachweise zu verwenden. Allerdings ist das Scannen eines QR-Codes für die prüfenden Stellen, wie Hotellerie und Gastronomie, deutlich schneller und einfacher als die Kontrolle ausgefüllter Dokumente.

Apps nur für Betriebe, nicht für den Gast Für den Grünen Pass benötigt zumindest der Gast keine eigene App. Stattdessen stehen die jeweiligen Zertifikate als QR-Code oder PDF zum Download, etwa aufs Handy, bereit. Der Gastgeber muss sich jedoch eine Prüf-App herunterladen, mit der die QR-Codes der Gäste auf Gültigkeit überprüft werden können.

Personen, die negativ auf Corona getestet wurden (z.B. in einer Apotheke, Teststraße oder im Rahmen von „Alles Gurgelt”), erhalten ihr Testergebnis automatisch per E-Mail oder SMS zugeschickt.

Ein Genesungszertifikat erhalten jene Personen, die spätestens vor sechs Monaten von Covid-19 genesen sind und dadurch im Epidemiologischen Meldesystem (EMS) erfasst wurden. Für sie wird das Zertifikat ihrer überstandenen Krankheit automatisch generiert und über die Plattform gesundheit.gv.at zur Verfügung gestellt.

Dasselbe gilt für das Impfzertifikat : Für Personen, die in Österreich eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, wird automatisch ein Impfzertifikat erstellt und der geimpften Person über den e-Impfpass zur Verfügung gestellt. Auch dieser ist auf gesundheit.gv.at abrufbar.

Handysignatur vonnöten Für den Abruf ist eine oder Bürgerkarte notwendig. Diese kann man bei Magistraten, dem eigenen Finanzonline-Zugang oder auch bei manchen Gemeinden beantragen. Wenn man sich mit der Handysignatur auf der Seite des öffentlichen Gesundheitsportals anmeldet, gibt es dort den Menüpunkt „Grüner Pass”.

  1. Lickt man diesen an, findet man alle Zertifikate jeweils als QR-Code dargestellt.
  2. Dieser lässt sich abfotografieren, am Smartphone speichern oder ausdrucken.
  3. Ostenloser Ausdruck in der Apotheke Für Personen ohne Smartphone oder Computer ist ein kostenloser Ausdruck der Zertifikate in der Apotheke oder beim Hausarzt vorgesehen.

Dort kann man sich schon jetzt den Impfnachweis ausdrucken lassen. Wo gilt der Grüne Pass? Bisher gilt der Grüne Pass nur innerhalb Österreichs, Voraussichtlich ab Juli soll aber eine gegenseitige Anerkennung der Zertifikate auch auf EU-Ebene möglich sein und damit den innereuropäischen Tourismus und die Reisefreiheit weiter erleichtern.

Laut Bundesministerium wird der Grüne Pass, Stand 27. Mai, in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie im EWR-Raum und der Schweiz gültig sein. Wie kontrolliert man den Grünen Pass? Jeder Betrieb hat weiterhin die Verantwortung, Nachweise über negative Tests, Impfungen oder überstandene Infektion zu kontrollieren.

Ansonsten drohen hohe Verwaltungsstrafen. Der Grüne Pass soll diesen Vorgang aber verkürzen und vereinfachen. Alle gespeicherten Zertifikate können vom Gast entweder digital oder in ausgedruckter Form in Kombination mit einem Lichtbildausweis vorgezeigt werden.

  • Zusätzlich bleiben die bisher bestehenden Nachweise wie Absonderungsantrag oder Impfpass weiterhin gültig.
  • Der prüfende Betrieb scannt den QR-Code mit der Handykamera und sieht mittels einer Prüf-App, ob ein gültiger Immunschutz gegeben ist oder nicht.
  • PDFs können selbstverständlich einfach abgelesen werden.

Sind meine Daten im Grünen Pass geschützt? Nach einiger Kritik am ersten Gesetzesentwurf wurde das Thema Datenschutz noch einmal deutlich überarbeitet. Strittig waren insbesondere jene Passagen im ursprünglichen Entwurf zum Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetz, die ein umfassendes Datenregister in pseudonymisierter Form vorsahen.

In diesem Register hätten Covid-19-Erkrankte und Geimpfte zusammengeführt und mit ihren Daten über das Erwerbsleben, Einkommen, etwaige Arbeitslosigkeit, den Bildungsweg, Reha-Aufenthalte und Krankenstände verknüpft werden sollen. Ebenso stieß die Möglichkeit, genaue Bewegungsprofile von Benützern des Grünen Passes erstellen zu können, auf Widerstand.

Der angenommene Abänderungsantrag enthält die betreffenden Textstellen nicht mehr. Um die Daten der User so weitreichend wie möglich zu schützen, sollen die prüfenden Stellen durch das Scannen des QR-Codes außerdem keine Informationen über die Art des gültigen Zertifikats, also ob es sich um einen negativen Test, eine Impfung oder eine Genesung handelt, erhalten.

  • Damit der „Grüne Pass” EU-weit funktioniert, müssen die nationalen Schlüssel untereinander abgeglichen werden können.
  • Die besuchten Staaten dürfen jedoch die Daten, die im QR-Code enthalten sind, nicht abspeichern.
  • Was passiert mit meinen Daten? Das Gesetz listet im Abschnitt “Zertifikate im Zusammenhang mit SARS-CoV-2” detailliert auf, welche Daten in den einzelnen Nachweisen enthalten sein müssen – wie z.B.

Name, Geburtsdatum, Art der Tests, Impfstoff etc. Dabei werden nur Informationen zu Testung, Impfschutz oder Genesung in Bezug auf Covid-19 abgefragt. Durch eine Zusammenführung verschiedener Gesundheitsdaten soll dem Gesundheitsminister die epidemiologische Überwachung sowie das Monitoring der Wirksamkeit der Maßnahmen fallbezogen ermöglicht werden.

  • Der Ressortchef kann daher die im zentralen Impfregister gespeicherten Daten über COVID-19-Impfungen von der ELGA GmbH anfordern und sie mit dem Register für anzeigepflichtige Krankheiten verknüpfen,
  • Zweck dieser Bestimmung sei die Verbesserung des Krisenmanagements, weil dadurch etwa die Registrierung von Impfdurchbrüchen (Erkrankung trotz Impfung) oder von Clustern ermittelt und die Kontaktpersonennachverfolgung erleichtert werden können.

Die Daten sind zudem auf Anfrage in das Statistik-Register überzuführen, was insbesondere der Forschung dienen soll. Das Gesetz fixiert ferner ein Übermittlungs- und Verarbeitungsgebot für die Daten. : So funktioniert der Grüne Pass

Wie komme ich an den grünen Pass?

Alle Informationen über den Grünen Pass bevor es in den Urlaub geht – Hier kommen alle Infos zum digitalen Impfnachweis für die Reise. Schönen Urlaub! Wurde man in Deutschland geimpft, erhält man im Impfzentrum, in der Apotheke oder beim Hausarzt einen QR-Code für einen digitalen EU-Impfpass.

  1. Dieser ist gleichwertig mit dem Grünen Pass.
  2. Es ist kein grünes Schriftstück.
  3. Der Grüne Pass ist eine Anwendung mit der sich die drei Gs (geimpft, getestet oder genesen) einfach am Smartphone nachweisen lassen.
  4. Die App speichert, ähnlich wie die CovPass-App, ein Zertifikat für eine Impfung gegen Covid-19, einen aktuellen Corona Test oder eine Genesung ab.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU wird in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Die Zertifikate können nämlich in der Grünen Pass App oder einer ähnlichen App gespeichert werden. Ein Nachweis über eine Impfung, einen Test oder die Genesung muss auf Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorliegen damit er gültig ist, ansonsten braucht es eine beglaubigte Übersetzung.

Wann 4 Impfung Österreich?

Wie sicher ist die Corona-Schutzimpfung? – Die Corona-Impfstoffe wurden wie alle Medikamente streng auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit vor Zulassung geprüft. Ein Impfstoff kann auch „off label” zur Anwendung kommen. Dies entspricht dann nicht der genauen Impfstoffzulassung – z.B.

Hinsichtlich Alter oder Impfintervall. „Off label”-Anwendungen können aber aufgrund bestimmter Gründe empfohlen werden – begleitet von einer genauen ärztlichen Aufklärung über die Impfung. Nähere Informationen hinsichtlich Zulassung finden Sie im Kapitel über die Corona-Schutzimpfung und COVID-19 im Impfplan 2023 und unter Fachinformationen auf der Website des Gesundheitsministeriums sowie auf der Website des BASG,

Auch nach der Zulassung werden mögliche seltene Nebenwirkungen erfasst, und das Nutzen-Risiko-Verhältnis wird laufend bewertet. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der AGES, Nach der Impfung kann es zu erwartbaren „Impfreaktionen” auf den Impfstoff kommen.

Wie bekomme ich das Genesungszertifikat?

Das Genesungszertifikat wird in der Anwendung „Grüner Pass’ online zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Zertifikats ist ein Login auf gesundheit.gv.at mittels Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig.

Was ist ein grüner türkischer Pass?

Parlamentarische Anfrage SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1248/00von Ioannis Souladakis (PSE)an den Rat Trotz der Mahnungen von seiten mehrerer europäischer Regierungen stellt die Türkei auch weiterhin türkischen Staatsbürgern, die ins Ausland und insbesondere nach Europa reisen wollen, sogenannte “grüne Pässe” aus.

  • Es handelt sich um Pässe, die türkischen Bürgern das Visumverfahren in den Ländern, die sie besuchen wollen, erspart.
  • Diese Pässe werden für gewöhnlich höheren Beamten des türkischen Staates und ihren Familienmitgliedern ausgestellt.
  • Nach Berechnungen (in der türkischen Zeitung Milliyet vom 14.3.2000) erreicht die Anzahl de ausgestellten “grünen” Pässe bereits eineinhalb Millionen – was eine extrem hohe Zahl darstellt.

Sehr beunruhigend an dieser serienmäßigen Ausstellung “grüner” türkischer Pässe ist die Tatsache, daß viele davon im Besitz von Personen sind, die unmittelbar mit der türkischen Mafia, dem organisierten Verbrechen, dem Drogenhandel, der Spionage sowie dem Schmuggel von Massenvernichtungswaffen in Verbindung stehen.

Die Türkei hat sich trotz ihrer zeitweilig abgegebenen Zusicherungen bisher nicht bereit gefunden, die Gewährung solcher “grünen Pässe” einzustellen und diese dann durch die türkischen Ausstellungsbehörden wieder einfordern zu lassen. Wie gedenkt der Rat vorzugehen, damit die Einreise von im Besitz solcher “grünen Pässe” befindlichen Personen aus der Türkei in die EU kontrolliert und eingeschränkt werden kann und um die illegale Einreise von Personen zu verhindern, die mit dem internationalen Schwarzmarkt und dem organisierten Verbrechen in Verbindung stehen? ABl.

C 46 E vom 13/02/2001 : Parlamentarische Anfrage