Anzahl der Vorbesitzer prüfen – Wichtig beim Autokauf Die vorherigen Eigentümer*innen sind immer eine Fundgrube für Informationen. Kauft man nicht privat, sondern über den Handel, trifft man den/die Verkäufer*in nicht persönlich. War das Auto in der Bundesrepublik zugelassen, gibt es zwei Optionen, um den Namen der Vorgänger*innen zu erfahren: Wer das Auto zuletzt besessen hat, ist in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) eingetragen.
- Wenn man mithilfe des Internets die Kontaktdaten ermittelt, steht es jedem frei, nachzufragen, ob der/die vorherige Eigentümer*in Auskunft gibt.
- Dazu ist aber niemand verpflichtet.
- Bei einer Tageszulassung ist das nicht notwendig, denn hier ist immer das Autohaus als Erstbesitzer eingetragen.
- 💡 Bei der Tageszulassung wird das Auto für einen Tag auf das Autohaus zugelassen.
Das vermindert die Lagerbestände der Hersteller und die Fahrzeuge gehen in die Absatzstatistik ein. An- und Abmeldung wird zwar in den Papieren dokumentiert, aber das Auto kaum bewegt. Die Tageszulassung gibt dem Autohandel Spielraum für eine höhere Rabattierung und ist somit als reines Verkaufsinstrument anzusehen.
Im Falle von mehreren Vorbesitzern*innen erfährt man das über den Eintrag nicht, da hier nur der/die Letzte in der Kette dokumentiert ist. Ob beim Verkauf über die Anzahl informiert werden muss, beurteilte das OLG München am 14.03.2018. Im Urteil steht: Gibt der Autoverkäufer im Kaufvertragsformular an, dass das Fahrzeug zwei Vorbesitzer gehabt hat, so ist diese Erklärung nach §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass auf die im Fahrzeugbrief eingetragenen Vorhalter Bezug genommen wird.
Die tatsächlichen Besitz- oder Nutzungsverhältnisse können hiervon abweichen. Beim trifft den Verkäufer grundsätzlich keine Aufklärungspflicht, wie, wann und von wem das zum Verkauf stehende Fahrzeug beschafft wurde und wer das Auto gelenkt hat. Das bedeutet, man ist auf den „Good Will” des/der Anbieter*in angewiesen.
- Die zweite Möglichkeit ist die Nachfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
- Das geht allerdings nur dann, wenn man darlegen kann, dass man die Daten zur Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung oder zur Befriedigung beziehungsweise Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (§ 39 Absatz 1 StVG).
Auf Deutsch: Man muss also ganz genau über den Text des Auskunftsersuchens nachdenken. Ein Versuch ist es wert. 💡 Die Anfragen gehen formlos schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 223, mit Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN).
Wo findet man Anzahl Vorbesitzer?
Warum wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nur ein Vorbesitzer aufgeführt? Wo kann man die Anzahl der Vorbesitzer herausfinden? – Die Zahl der Vorbesitzer wurde aus Datenschutzgründen auf eine Person beschränkt. Die Anzahl der Vorbesitzer wird jedoch in der Zulassungsbescheinigung II aufgeführt.
Wer zählt als Vorbesitzer Auto?
Rücktritt vom Kaufvertrag Gebrauchtfahrzeug wg. falscher Angabe Anzahl der Vorhalter/Vorbesitzer
- Rücktritt bei Mangel
- Der Käufer eines Gebrauchtwagens kann vom Kaufvertrag zurücktreten oder andere Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn ein Sachmangel vorliegt.
- Fehlerhafte Angabe „1 Vorbesitzer” ist ein Mangel
Das Oberlandesgericht Naumburg hat sich damit beschäftigt, ob ein Sachmangel vorliegt, der zum Rücktritt berechtigt, wenn von einem Gebrauchtwagenhändler in einem Kaufvertrag fehlerhaft angegeben wird, dass das Fahrzeug einen Halter hat. Im Kaufvertrag wurde angegeben: Anzahl der Vorhalter 1.
- Im Verlauf des Verfahrens stellte sich heraus, dass es weitere Vorbesitzer gegeben hatte.
- Der im Fahrzeugbrief eingetragene Vorbesitzer hatte nämlich das Fahrzeug an ein Autohaus veräußert.
- Nachdem am Fahrzeug ein Schaden festgestellt worden war, veräußerte das Autohaus das Fahrzeug an eine Werkstatt, die den Schaden reparierte.
Die Werkstatt verkaufte dann das Fahrzeug anschließend weiter. Weder das Autohaus noch die Werkstatt wurden im Fahrzeugbrief als Halter oder Vorbesitzer eingetragen. Insgesamt gab es 3 Vorbesitzer. Das Oberlandesgericht Naumburg urteilte, dass zum Bereich der Eignung zur gewöhnlichen Verwendung bei einem Gebrauchtfahrzeug grundsätzlich auch die Anzahl der Vorbesitzer gehört.
Im Gebrauchtwagenhandel ist für die Entscheidung des Käufers erheblich, ob er ein Fahrzeug erwirbt, welches 1 Vorbesitzer oder sage und schreibe 3 Vorbesitzer hatte. Stellt sich heraus, dass anstatt 1 Vorbesitzer insgesamt 3 Vorbesitzer vorhanden sind, liegt ein Mangel gemäß § 434 Abs.1 S.2 Nr.2 BGB vor, der zum Rücktritt berechtigt.
Anders kann es bei 2 statt 3 Vorbesitzern sein Das Landgericht Kiel hatte sich ebenso mit der Rückabwicklung eines Kaufvertrags zu befassen, bei dem falsche Angaben zur Anzahl der Vorbesitzer gemacht wurden. Das Fahrzeug, um das es in der Entscheidung ging, war 7,5 Jahre alt und hatte einen Kilometerstand von ca.40.000 km.
Die Anzahl der Vorbesitzer wurde im Kaufvertrag mit 2 angegeben. Tatsächlich waren in der Zulassungsbescheinigung Teil II 3 Vorbesitzer eingetragen. Das Landgericht Kiel schließt sich zwar der Auffassung des Oberlandesgerichts Naumburg an, dass eine falsche Angabe der Anzahl der Vorbesitzer grundsätzlich einen Sachmangel darstellt.
Das Landgericht Kiel sieht in der vorliegenden Entscheidung zum Sachverhalt des Oberlandesgerichts Naumburg einen Unterschied. Im Kaufvertrag seien keine Angaben zur Anzahl der Vorhalter gemacht, sondern nur die Anzahl der Vorhalter im Kfz-Brief genannt worden.
Die Anzahl der eingetragenen Vorhalter kann aber von der tatsächlichen Anzahl der Vorhalter abweichen, etwa durch Tageszulassung des Autohauses, Halterwechsel im Familienkreis oder wenn noch die Leasinggesellschaft eingetragen wurde. Als Vorhalter wurden nur 2 Personen bekannt. Es wurde vermutet, dass die BMW Leasing GmbH noch als Vorhalter eingetragen war.
Das Landgericht Kiel kam bei diesem Sachverhalt zu der Auffassung, dass ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen ist, weil ein unerheblicher Mangel vorliegt. Gemäß § 323 Abs.5 S.2 BGB kann der Gläubiger vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
- Das Landgericht Kiel urteilte, dass es bei einem 7,5 Jahre alten Pkw keinen erheblichen Mangel darstellt, wenn statt 2 tatsächlich 3 Vorbesitzer in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen sind und es faktisch nur 2 gegeben hat.
- Fazit Hat ein Fahrzeug nur einen Vorhalter, so stellt die Angabe regelmäßig eine Eigenschaft dar, die für den Käufer wichtig für den Abschluss des Kaufvertrags ist.
Die Frage, ob ein Gebrauchtwagen 2 oder 3 Halter in der Zulassungsbescheinigung stehen hat, sei demgegenüber nicht so von entscheidender Bedeutung.
- Sind fehlerhafte Angaben hierzu gemacht worden, sollten Sie genau prüfen, welche Angaben getroffen wurden und ob es sich hierbei um einen wesentlichen für die Kaufentscheidung bedeutenden Mangel handelt.
- Auch sollte Sie nicht zögern, in Erfahrung zu bringen, wer vorher das Fahrzeug in den Händen hatte und Erkundigungen einholen.
- Haben Sie Fragen rund um den Fahrzeugkauf, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.
- Rechtsanwältin Anett Wetterney-Richter
: Rücktritt vom Kaufvertrag Gebrauchtfahrzeug wg. falscher Angabe Anzahl der Vorhalter/Vorbesitzer
Was bedeutet ein Strich im Fahrzeugbrief?
Anzahl der Vorbesitzer!? Dort steht nun eine minus (-)? – PFF
Moin, ich habe mir einen 997er am WE angeschaut. Das Auto hat eine deutsche Auslieferung wurde hier in D erworben und war für 1 Jahr im EU-Ausland nun wird das Auto hier verkauft. Sowohl im Ausland und hier in D ein und der selbe Besitzer. In seinem Deutschen Brief steht nun drin “Anzahl der Vorbesitzer – (minus)”!? Was soll das heißen? Danke keinen – er ist doch Erstbesitzer gewesen. keinen – er ist doch Erstbesitzer gewesen. Nein, das stimmt nicht – wenn es keinen Vorbesitzer gibt, dann steht da eine 0 (Null) drin in diesem Feld.Ein Strich bedeutet “unbekannt”, ich glaube das wird immer dann gemacht wenn Fahrzeuge aus dem Ausland kommen (ist natürlich für die Historie eher suboptimal, aber wenn alle Rechnungen vorliegen usw. kann man das ja nachvollziehen).981 Cayman GT4 “Biene Maja”und Andere. Hi, gibt es dennoch die Möglichkeit irgendwie eine Halterauskunft durchzuführen? Damit ich nochmal einen Nachweis habe für die Historie dass hier in Deutschland das Auto nur einen Halter hatte? Danke Das Auto hat eine deutsche Auslieferung wurde hier in D erworben und war für 1 Jahr im EU-Ausland nun wird das Auto hier verkauft. Sowohl im Ausland und hier in D ein und der selbe Besitzer. Woher weißt Du das ? Weil der VK das sagt ? Wenn er der 1. Besitzer ist und das Fahrzeug somit von Porsche Deutschland erworben hat, hat er sicherlich auch noch die originale Rechnung, die auf ihn ausgestellt ist. Das wäre schon mal so etwas wie der Beweis, dass er Erstbesitzer ist. Falls nicht, würde ich ihm kein Wort glauben, denn kein Erstbesitzer wirft so etwas weg – und die übliche Ausrede mit: “.beim Umzug verloren.” ist auch schon uralt. In seinem Deutschen Brief steht nun drin “Anzahl der Vorbesitzer – (minus)”!? Eine gängige Methode die ganzen Vorbesitzer aus dem “KFZ-Brief” verschwinden zu lassen ist, dass das Fahrzeug kurzfristig im Ausland angemeldet wird, dann nach Deutschland zurückgeholt wird. Dann gibt es besagtes minus im Brief. gibt es dennoch die Möglichkeit irgendwie eine Halterauskunft durchzuführen?,kann ich mir nicht vorstellen ? Wer weiß, in welchem Land das Fahrzeug die letzten Jahre war, wenn der VK nicht die Wahrheit sagt. Müßtest Du dann ja in ganz Europa nachforschen. Boxster 986.verkauft996 Coupe.verkauft 996 tt cabrio wls.und noch ein paar PS mehr draufgepackt
Du kannst auch im PZ mal fragen. Die können unter der FIN nach der Wartungshistorie schauen.Ist vielleicht eine kleine Hilfe.Manche PZ stellen sich auch einwenig an. Wenn man freundlich erklärt warum helfen die gerne auch mal. Lg. Michael Hi, ich werde mal hier in unserer Zulassungsstelle eine Auskunft erfragen.
- Bin gespannt was dabei raus kommt! Eine Auskunft über eine/n Fahrzeughalter/in oder dessen Versicherung kann die Zulassungsbehörde erteilen, wenn triftige Gründe in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B.
- Verkehrsunfall) vorliegen.
- Auskunft kann auch erteilt werden, wenn ein Fahrzeughalter einen Nachweis über die Zulassungsdauer für andere Behörden oder Versicherungen braucht.
Die Auskunft muss formlos schriftlich unter Angabe des Grundes erfragt werden. Diese Auskunft wird nach dem Straßenverkehrsgesetz erteilt und ist kostenpflichtig, Die Gebühr für eine Auskunft beträgt 5,10 EUR zzgl.0,30 EUR für ein Klebesiegel. ich werde mal hier in unserer Zulassungsstelle eine Auskunft erfragen.
Bin gespannt was dabei raus kommt! nichts – woher soll denn die deutsche Zulassungstelle Infos über ausländische Zulassungen haben ? Im günstigsten Fall hat die Zulassungsstelle die letzte ausländische Zulassung (aber da hast Du dann auch schon Glück gehabt), aber über weitere Zulassungen im Ausland haben die keine Infos.
Warum auch – interessiert bei der deutschen Zulassungsstelle niemanden. Boxster 986.verkauft996 Coupe.verkauft 996 tt cabrio wls.und noch ein paar PS mehr draufgepackt Hi, da ja das Auto ursprünglich in D gekauft wurde möchte ich gerne wissen wie viele Besitzer es damals hier hatte! Mehr nicht.
Wie viele Vorbesitzer?
Den Fahrzeugbrief anschauen –
Es lohnt sich beim Gebrauchtwagenkauf, einen Blick in den Fahrzeugbrief zu werfen. Wie viele Vorbesitzer hat der Wagen gehabt? Mehr als zwei sollten es bei einem fünf Jahre alten Wagen nicht sein. Bei älteren Wagen sind drei Vorbesitzer akzeptabel. Alles was darüber liegt deutet auf eine Gurke hin, von der Sie die Finger lassen sollten.Aus dem gleichen Grund ist erhöhte Vorsicht angebracht, wenn vom Brief nur eine Zweitschrift vorliegt. Klar, ein Fahrzeugbrief kann verloren gehen. Es kann aber auch bedeuten, dass der Wagen so viele Vorbesitzer hatte, dass der ursprüngliche Brief vollgeschrieben war und die Zulassungsstelle einen neuen ausgestellt hat. Eventuell war das Fahrzeug auch eine Weile stillgelegt. Auch hier ist gesundes Misstrauen angebracht.Wenn Sie schon den Brief in den Händen halten, dann sehen Sie doch auch gleich nach, wie lange der letzte Halter den Wagen besessen hat. Hat er ihn nur kurze Zeit gefahren, kann es sein, dass er mit dem Wagen nicht zufrieden war. Vielleicht weil der Wagen sehr anfällig oder ein Montagsauto ist.
Was bedeutet O 1 im Fahrzeugschein?
Wo steht was im Fahrzeugschein? (u.a. Erstzulassung, Leistung, Hubraum, Höchstgeschwindigkeit, Gewicht, Anhängelast, Reifen, Sitzplätze) –
- In der ersten Spalte auf der Vorderseite des Fahrzeugscheins ist oben die Nummer des Dokuments aufgeführt. Im eingerahmten Kasten darunter ist das Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen (A). Danach folgen Name (C1.1, C1.2) und Adresse (C1.3) der Person oder der Firma, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. In dieser Spalte ist die Bedeutung der Codes (A für amtliches Kennzeichen, C1.1 für Name oder Firmenname, C1.2 für Vorname(n) etc.) direkt aufgeführt und wird im Code-Schlüssel auf der Rückseite nicht berücksichtigt.
- Das Baujahr ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht vermerkt. Unter (B) findet sich das Datum der Erstzulassung, Es kann jedoch sein, dass das Auto schon viele Monate zuvor produziert wurde und vor der Erstzulassung “auf Halde” stand. Unter (6) mit dem Hinweis “Datum zu K” ist ebenfalls kein Baujahr abzulesen. Das Datum gibt an, wann d as Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) diesen Fahrzeugtyp genehmigt hat, sodass der Hersteller mit der Serienproduktion beginnen konnte.
- Die Leistung des Fahrzeugs steht unter P.2, angegeben in kW. Ein Kilowatt entspricht rund 1,36 P S. Daneben (P.4) ist die Nenndrehzahl für die genannte Leistung angegeben. Die Einheit min-1 ist eine andere Schreibweise für /min – “pro Minute”.P.2 und P.4 stehen in der gleichen Zeile wie die Anzahl der Achsen (2).
- Der Hubraum trägt die Kennung P.1. und steht in der gleichen Zeile wie der Code zum Kraftstoff (10).
- Wer die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs in km/h wissen möchte, sieht direkt neben der Leistungsangabe unter T nach.
- Das zulässige Gesamtgewicht des Wagens ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I als “Technisch zulässige Gesamtmasse in kg” (F.2) angegeben.
- Die Anhängelast, also wie viel das Fahrzeug ziehen darf, steht im Fahrzeugschein unter O.1 und O.2. Dabei gilt das Gewicht unter O.1 für gebremste und unter O.2 für ungebremste Anhänger.
- Welche Reifen auf das Auto passen, steht unter 15.1 für die Vorderachse und unter 15.2 für die Hinterachse. Das Feld 15.3 bleibt in der Regel frei, da dort der Platz für die Reifengröße einer dritten Achse ist. Im alten Fahrzeugschein stehen zusätzlich noch alternative Reifengrößen, die für das Auto zulässig sind. In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das nicht mehr der Fall. Die alternativen Reifengrößen sind allerdings auch in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papiere) vermerkt.
- Aus der Zulassungsbescheinigung Teil I geht nicht hervor, wie viele Halter das Fahrzeug bereits hatte. Das steht in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
- Stellt sich die Frage, wie viele Personen man im Auto befördern darf, findet man die Antwort unter S.1. Hier steht die Anzahl der zugelassenen Sitzplätze inklusive Fahrersitz.
- Neben dem Datum der Erstzulassung (B) steht die Schlüsselnummer (2.1 & 2.2), bestehend aus Herstellerschlüsselnummer (HSN), Typschlüsselnummer (TSN), Ausführungsschlüsselnummer (ASN) und Prüfziffer.
- Die HSN (2.1) besteht aus vier Zahlen, die den Hersteller identifiziert. Dabei können unterschiedliche HSN für denselben Hersteller stehen. Eine Liste der Nummern ist beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) online einsehbar. Die TSN besteht aus drei Buchstaben (bis Baujahr 2005 nur Zahlen) und vier Zahlen (bis Baujahr 2005 auch Buchstaben). Die ersten drei Stellen sind das Kürzel für das Fahrzeug-Modell. Die Stellen danach stehen für Karosserieform, Motorisierung und Kraftstoffart. Wird ein Ersatzteil oder neues Motoröl benötigt, gelingt die Suche nach dem richtigen Produkt unter Angabe der Schlüsselnummer meist problemlos. Bei Fahrzeugen, die ihre Betriebserlaubnis in Deutschland per Einzelabnahme erhalten (zum Beispiel Importfahrzeuge), kann es vorkommen, dass die TSN genullt ist. Ratgeber Verbandkasten (Auto) Das gehört in den Erste-Hilfe-Koffer
Ist der Fahrzeughalter auch der Besitzer?
Fahrzeughalter, Fahrer und Eigentümer: Wer ist wer? – Ein Auto hat zunächst einen Halter, Das ist derjenige, auf den der Wagen zugelassen ist und der in den Fahrzeugpapieren steht. Häufig ist der Halter auch der Eigentümer des Fahrzeugs. Eigentümer ist die Person, die das Fahrzeug gekauft hat und an den der Händler es übergeben hat.
- Es gibt aber nicht selten Fälle, in denen der Halter und der Eigentümer nicht identisch sind.
- Beispielsweise bei Leasingfahrzeugen ist Eigentümer die Bank, während Halter der Leasingnehmer ist.
- Ein weiterer Beteiligter ist der Versicherungsnehmer, auf den die Kfz-Versicherung läuft.
- In der Regel muss das der Halter sein.
Ausnahmen können bei Leasing oder Firmenwagen vorliegen oder wenn ein Fahranfänger bei seinen Eltern oder Großeltern mitversichert ist. Auch Ehegatten können sich Halter- und Versicherungsnehmerstellung aufteilen.
Wer steht im KFZ Brief?
Wann muss der Fahrzeugbrief geändert werden? – Im Fahrzeugbrief stehen immer die aktuellen Angaben zum Fahrzeug und dessen Halter. Änderungen müssen über die zuständige Zulassungsstelle erfolgen. Wenn Sie also umgezogen sind oder Ihr Auto ummelden, wird dies in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 vermerkt.
Kann ich das Auto meines Mannes verkaufen?
1. Verkaufsvollmacht KFZ – So gelingt Dein Autoverkauf – Du hast endlich den passenden Käufer für Deinen Gebrauchtwagen gefunden und stehst kurz vor dem Verkauf. Doch dann die Ernüchterung: Ein Termin, der beiden Parteien passt, lässt sich einfach nicht vereinbaren. Für dieses Problem gibt es glücklicherweise eine einfache Lösung: Eine Verkaufsvollmacht für Dein KFZ ermöglicht es Dir, Dein Auto durch eine dritte Person verkaufen zu lassen.
So findet sich nicht nur ein passender Termin, sondern der Autoverkauf wird für Dich mühelos abgewickelt. Eine solche Vollmacht kannst Du durch eine rechtsgültige Erklärung erteilen und damit jede Person Deines Vertrauens beauftragen, Dein Fahrzeug für Dich zu verkaufen. Indem Du eine dritte Person bevollmächtigst, in Deinem Auftrag zu handeln, bleibt Dir Zeit, Aufwand und Stress erspart, den Du selbst hättest aufbringen müssen.
Mit der schriftlichen Vollmacht darf die von Dir bevollmächtigte Person Deinen Gebrauchtwagen in Deinem Namen verkaufen. Bestimmte Angaben sind jedoch nötig, damit die Verkaufsvollmacht für Dein KFZ auch vom Käufer akzeptiert wird und der Verkauf besiegelt ist.
Was bedeutet aus 1 Hand?
Auto aus erster Hand immer überprüfen – Ein Auto aus erster Hand kann also auch zu einem Fast-Neuwagen zu relativ günstigen Preisen werden. Allerdings sind viele Gebrauchtwagen, die aus erster Hand verkauft werden, waren in der Regel ursprünglich Neuwagen.
- Wer ein Auto aus erster Hand kaufen möchte, sollte darauf vorbereitet sein, dass der Verkäufer es zu einem für sich guten Preis verkaufen möchte, den er bei einem Automobilhändler nicht bekommen würde.
- Informationen über den Wert, den ein Auto aus erster Hand noch besitzt, sind vor dem Kauf also unbedingt notwendig.
Da der Gebrauchtwagen nicht von einem Händler kommt, sollte der Interessent den Zustand des Autos genau prüfen. So kann ein gepflegtes Scheckheft oder aktuelle Bescheinigung ein Indiz für einen guten Zustand sein. Der Ersthalter wird zwar immer Auskunft über den Zustand des Autos geben, trotzdem sollte der Käufer das genau überprüfen.
Ist ein Autohaus ein Vorbesitzer?
Anzahl der Vorbesitzer prüfen – Wichtig beim Autokauf Die vorherigen Eigentümer*innen sind immer eine Fundgrube für Informationen. Kauft man nicht privat, sondern über den Handel, trifft man den/die Verkäufer*in nicht persönlich. War das Auto in der Bundesrepublik zugelassen, gibt es zwei Optionen, um den Namen der Vorgänger*innen zu erfahren: Wer das Auto zuletzt besessen hat, ist in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) eingetragen.
Wenn man mithilfe des Internets die Kontaktdaten ermittelt, steht es jedem frei, nachzufragen, ob der/die vorherige Eigentümer*in Auskunft gibt. Dazu ist aber niemand verpflichtet. Bei einer Tageszulassung ist das nicht notwendig, denn hier ist immer das Autohaus als Erstbesitzer eingetragen. 💡 Bei der Tageszulassung wird das Auto für einen Tag auf das Autohaus zugelassen.
Das vermindert die Lagerbestände der Hersteller und die Fahrzeuge gehen in die Absatzstatistik ein. An- und Abmeldung wird zwar in den Papieren dokumentiert, aber das Auto kaum bewegt. Die Tageszulassung gibt dem Autohandel Spielraum für eine höhere Rabattierung und ist somit als reines Verkaufsinstrument anzusehen.
- Im Falle von mehreren Vorbesitzern*innen erfährt man das über den Eintrag nicht, da hier nur der/die Letzte in der Kette dokumentiert ist.
- Ob beim Verkauf über die Anzahl informiert werden muss, beurteilte das OLG München am 14.03.2018.
- Im Urteil steht: Gibt der Autoverkäufer im Kaufvertragsformular an, dass das Fahrzeug zwei Vorbesitzer gehabt hat, so ist diese Erklärung nach §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass auf die im Fahrzeugbrief eingetragenen Vorhalter Bezug genommen wird.
Die tatsächlichen Besitz- oder Nutzungsverhältnisse können hiervon abweichen. Beim trifft den Verkäufer grundsätzlich keine Aufklärungspflicht, wie, wann und von wem das zum Verkauf stehende Fahrzeug beschafft wurde und wer das Auto gelenkt hat. Das bedeutet, man ist auf den „Good Will” des/der Anbieter*in angewiesen.
- Die zweite Möglichkeit ist die Nachfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.
- Das geht allerdings nur dann, wenn man darlegen kann, dass man die Daten zur Geltendmachung, Sicherung, Vollstreckung oder zur Befriedigung beziehungsweise Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (§ 39 Absatz 1 StVG).
Auf Deutsch: Man muss also ganz genau über den Text des Auskunftsersuchens nachdenken. Ein Versuch ist es wert. 💡 Die Anfragen gehen formlos schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 223, mit Angabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN).
Wie viele Vorbesitzer?
Den Fahrzeugbrief anschauen –
Es lohnt sich beim Gebrauchtwagenkauf, einen Blick in den Fahrzeugbrief zu werfen. Wie viele Vorbesitzer hat der Wagen gehabt? Mehr als zwei sollten es bei einem fünf Jahre alten Wagen nicht sein. Bei älteren Wagen sind drei Vorbesitzer akzeptabel. Alles was darüber liegt deutet auf eine Gurke hin, von der Sie die Finger lassen sollten.Aus dem gleichen Grund ist erhöhte Vorsicht angebracht, wenn vom Brief nur eine Zweitschrift vorliegt. Klar, ein Fahrzeugbrief kann verloren gehen. Es kann aber auch bedeuten, dass der Wagen so viele Vorbesitzer hatte, dass der ursprüngliche Brief vollgeschrieben war und die Zulassungsstelle einen neuen ausgestellt hat. Eventuell war das Fahrzeug auch eine Weile stillgelegt. Auch hier ist gesundes Misstrauen angebracht.Wenn Sie schon den Brief in den Händen halten, dann sehen Sie doch auch gleich nach, wie lange der letzte Halter den Wagen besessen hat. Hat er ihn nur kurze Zeit gefahren, kann es sein, dass er mit dem Wagen nicht zufrieden war. Vielleicht weil der Wagen sehr anfällig oder ein Montagsauto ist.
Was findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil 1?
Inhalte des Fahrzeugscheins: Wofür stehen die Schlüsselnummern? – Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält Angaben zu den technischen Spezifikationen des Fahrzeugs, das eingetragene Kennzeichen, Vermerke zur Hauptuntersuchung und persönliche Angaben zum Fahrzeughalter.
- Die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs werden mit Schlüsselnummern gekennzeichnet.
- Mit der Aktualisierung im Jahr 2005 ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 umfangreicher geworden.
- Gleichzeitig sind Beschreibungen einzelner Schlüsselnummern gekürzt und nur noch mit Buchstaben- und Zahlenkombinationen versehen worden.
So kann der Fahrzeugschein auch im Ausland gelesen werden und es gibt keine Übersetzungsprobleme. Sie finden im Fahrzeugschein beispielsweise Angaben zum Baujahr des Fahrzeugs, das Datum der Erstzulassung, einen Hinweis zur EU-Abgasnorm des Fahrzeugs usw.
Wem gehört das Auto wenn ich den Brief habe?
Wer im KFZ Brief steht ist Eigentümer? – Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief: Der Unterschied – Früher gab es den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief.2005 wurden sie an die EU-Richtlinien angepasst und als sogenannte Zulassungsbescheinigung zusammengeführt.
Sie besteht aus Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief). Die Zulassungsbescheinigung ist die amtliche Urkunde, die beweist, dass ein Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist. Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist der „Ausweis” des Fahrzeugs. Er enthält ausführliche Angaben zur Zulassung, zum Halter und zur Ausstattung des Fahrzeugs.
Wer das Auto fährt, muss den Fahrzeugschein dabeihaben. Denn bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrer den Führerschein und den Fahrzeugschein vorzeigen. So kann das Auto identifiziert werden. Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) bescheinigt die Zulassung des Autos, Er enthält Informationen zu Identifizierungsnummer, Betriebserlaubnis und Halter des Fahrzeugs.
- Wichtig: Der Fahrzeugbrief ist kein “Eigentumsnachweis” für das Fahrzeug.
- Eigentümer ist derjenige, der das Auto rechtlich erworben hat (z.B.
- Durch Kaufvertrag, Erbschaft etc.).
- Der Eigentümer kann, muss aber nicht im Fahrzeugbrief eingetragen sein.
- Den Fahrzeugbrief solltest du sicher zuhause aufbewahren.
Nur zur Zulassungsstelle und zum Verkauf musst du beide Teile der Zulassungsbescheinigung mitbringen.